Deutsches Justizministerium stellt Leitfaden zur Impressumspflicht online

13.10.2008

Berücksichtigung ergänzend zu Informationsblättern des WKO-KC Wirtschaftsrecht auch für österreichische Unternehmen im Online-Handel mit Deutschland empfehlenswert

Das deutsche Bundesjustizministerium hat kürzlich einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf seiner Internetseite www.bmj.de/musterimpressum zum Abruf verfügbar gemacht. Dieser Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihr Impressum (in Deutschland auch Anbieterkennzeichnung genannt) den gesetzlichen Anforderungen des deutschen Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Der Leitfaden ist zwar rechtlich nicht verbindlich, stellt aber auch für österreichische Unternehmen, die im Online-Handel mit Deutschland tätig sind, eine nützliche Orientierungshilfe dar.

Zwar gilt nach dem Herkunftslandprinzip für in Österreich ansässige Unternehmen hinsichtlich der Impressumspflicht grundsätzlich österreichisches Recht; das WKO-Kompetenzcenter Wirtschaftsrecht hat auch bereits vor längerer Zeit eine Reihe von Informationsblättern zu den Impressumspflichten nach E-Commerce Gesetz, Unternehmensgesetzbuch und Gewerbeordnung online verfügbar macht, die im Wesentlichen wie der genannte Leitfaden aufgebaut sind (die Links zu diesen finden sich am Ende des Textes). Allerdings kann es sich speziell für Unternehmen, die regelmäßig im Online-Handel mit Deutschland tätig sind, empfehlen, die im Leitfaden des deutschen Justizministeriums enthaltenen Gesichtspunkte im Sinne einer best practice mitzuberücksichtigen, um den Kunden in Deutschland zu signalisieren, dass man sich wie ein heimisches Unternehmen an sie wendet.

Da die meisten Angaben aus europäischen Richtlinienvorgaben stammen, bestehen hierzulande ohnedies weitgehend deckungsgleiche Vorgaben für das Impressum von Internetauftritten und geschäftlichen E-Mails wie in Deutschland. Eine Abweichung besteht jedoch beispielsweise dahingehend, dass die Angabe des Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen nach österreichischem Recht, anders als in Deutschland, grundsätzlich nicht verpflichtend ist. Hier kann sich aus den genannten Gründen für österreichische Unternehmen die Befolgung der strengeren deutschen Rechtslage empfehlen.

Heimische Unternehmen finden in erster Linie in den folgenden Informationsblättern des WKO-Kompetenzcenters Wirtschaftsrecht/E-Commerce Orientierungshilfen in der Frage, wie sie das Impressum für ihren Internetauftritt und ihre Geschäfts-E-Mails gesetzeskonform gestalten, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden:

- Informationspflichten nach dem E-Commerce Gesetz (Websites)

- Informationspflichten nach der Gewerbeordnung (geschäftliche E-Mails nicht ins Firmenbuch eingetragener Unternehmen)

- Informationspflichten nach dem Unternehmensgesetzbuch (geschäftliche E-Mails ins Firmenbuch eingetragener Unternehmen).