INFORMATION ZUR BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG FREMDENFÜHRER

(Stand 04.03.2011)

 

 

 

ZULASSUNG ZUR BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG

 

Als einzige Zulassungsvoraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Volljährigkeit

(vollendetes 18. Lebensjahr) vorgesehen!

 

 

INHALTE DER BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG

 (Verordnung des Fachverbandes der Freizeitbetriebe in Kraft getreten mit 01.02.2004)

 

Die Befähigungsprüfung Fremdenführer besteht aus 3 Modulen:

 

Modul 1

 

1 Prüfungsgegenstand:

 

Probeführung in deutscher Sprache und in der gewählten Fremdsprache, die sich auf folgende Führungstätigkeiten zu erstrecken hat:

a)   in einer Sehenswürdigkeit

b)   bei einem Rundgang

c)    in einer Busführung

 

Dauer 30 – max. 45 Minuten

WICHTIG:

Der Kandidat hat auf eigene Kosten einen geeigneten gerichtlich beeideten Dolmetsch beizuziehen. Die Kosten für die Busführung sind vom Kandidaten anteilsmäßig selbst zu tragen!

 

 

Modul 2

 

2 Prüfungsgegenstände:

 

  1. Kenntnisse der Allgemeinbildung (Der Gegenstand Allgemeinbildung hat zu entfallen, wenn der Kandidat den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden oder allgemein bildenden höheren Schule nachweist.)
    Dauer 10 – max. 20 Minuten
  2. Beruflich fachliche Kenntnisse
    Dauer 30 – max. 50 Minuten

 

Modul 3

 

1 Prüfungsgegenstand:

 

Die Aufgabenstellung in den Bereichen kaufmännisch - betriebswirtschaftliche Kenntnisse und rechtliche Kenntnisse wird als bereichsübergreifende Projektarbeit sowie in Form von Fallbespielen gestellt.
Dauer 4 – max. 5 Stunden

 

 

ANMELDUNG – ANMELDESCHLUSS

 

Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie der Geburtsurkunde oder Kopie Reisepass, Nachweis zur Führung eines akademischen Grades, Reifeprüfungszeugnis etc) bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Prüfungstag einzureichen. Der Kandidat hat bei der Anmeldung jene Fremdsprachen anzugeben, deren Kenntnisse er bei der Prüfung nachweisen möchte.

 

 

KOSTEN

 

Modul 1:

118,--

Modul 2 gesamt:

165,--

Modul 2 Allgemeinbildung

24,--

Modul 2 Berufl., Fachl. Kenntnisse

141,--

Modul 3

47,--

 

Die Kosten für den Dolmetsch und die Kosten für den Bus sind vom Kandidaten selbst zu tragen!

Die Prüfungsgebühr wird nach Einlagen der Anmeldung vorgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Einladung zur Prüfung erst nach erfolgter Einzahlung erhalten!

 

AUSTELLUNG BEFÄHIGUNGSPRÜFUNGSZEUGNIS

 

Alle Module können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es ist allerdings nicht möglich, sich nur für einzelne Prüfungsgegenstände anzumelden. Für jedes positiv absolvierte Modul wird ein Modulzeugnis ausgestellt. Nach Absolvierung bzw. Ersatz aller Module, wird Ihnen von der Meisterprüfungsstelle ein Gesamtzeugnis ausgestellt.