Stornobedingungen laut Kooperationsabkommen
10.11.2011
Elisabeth Pinther
Hotelstorno
Stornobedingungen laut Kooperationsabkommen
a) Reiseunternehmen
Annullierung ohne Stornogebühr:
1. Einzelreisender:
- In der Stadthotellerie ist für den Einzelreisenden eine spesenfreie Stornierung möglich, wenn die Meldung mindestens 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin beim Beherbergungsbetrieb einlangt.
- In der Ferienhotellerie muss die Stornierung mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin beim Beherbergungsbetrieb eingelangt sein.
2. Gruppe (Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen):
Für eine spesenfreie Annullierung gelten folgende Fristen:
- Bis zu 30 Tagen vor dem vorgesehenen Ankunftstag für eine Annullierung von mehr als 50 % der Teilnehmer.
- Bis zu 14 Tagen vor dem vorgesehenen Ankunftstag für eine Annullierung von weniger als 50 % der Teilnehmer.
- Wenn die Verringerung der Personenanzahl 10 % nicht übersteigt und das Reiseunternehmen den Beherbergungsbetrieb mindestens 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag darüber berichtet.
- Bei Reservierungen, die innerhalb von 14 Tagen vor dem Ankunftstag getätigt werden, ist eine kostenlose Stornierung innerhalb von 3 Tagen ab dem Buchungsauftrag möglich.
Annullierung mit Stornogebühr:
Annullierungen, die in kürzeren als den oben genannten Fristen erfolgen, bzw. das Nichteintreffen des Einzelreisenden bzw. der Gruppe, geben das Recht auf Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens.
Die Höhe des Schadenersatzes pro annullierter Reservierung kann wie folgt pauschal festgesetzt werden (aber nur dann, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wird):
- auf 75% des Betrages der annullierten Reservierung oder
- auf einen im Voraus bestimmten Betrag, der bei der Reservierung vereinbart werden muss.
Beachten Sie: Schadensminderungspflicht! Der Beherberger hat sich um eine anderwertige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume zu bemühen.
b) Beherbergungsbetrieb
In folgenden Fällen ist für den Beherbergungsbetrieb eine kostenlose Stornierung möglich:
- Wenn bei Gruppenserienbuchungen Stornierungen über die Hälfte der vorgenommenen Gruppen einer Serie innerhalb der ersten zwei Monate der vertraglich vorgesehenen Laufzeit seitens des Reiseunternehmens vorliegen.
Beachten Sie: Fix angenommene Buchungen müssen garantiert werden, jedoch können Sie für diese Reservierungen eine volle Vorauszahlung verlangen.
- Wenn das Reiseunternehmen in Zahlungsverzug ist und die gesetzte Nachfrist von 10 Tagen ungenützt verstreichen lässt.
- Bei Reservierungsverträgen, die mehr als sechs Monate vor der Ankunft der Gruppe mit einem Reiseunternehmen abgeschlossen wurden ist eine schadenersatzlose Stornierung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss möglich.
Beachten Sie: Jede Annullierung hat schriftlich zu erfolgen, mündliche Stornierungen sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen Reiseunternehmen und Beherbergungsbetrieben gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Gerichtsstand des Klägers.