Niederösterreich, Wien und Burgenland

Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) sieht vor, dass bei Überschreitungen von Grenzwerten von bestimmten Luftschadstoffen die Landeshauptleute Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität setzen müssen.

 

Derartige Maßnahmen wurden von allen Landehauptleuten erlassen. Neben den Maßnahmen für Anlagen (insbesondere Baumaschinen) enthalten alle Maßnahmenkataloge auch Verkehrsmaßnahmen.

 

NÖ, Wien und Burgenland im Detail:

In allen drei Bundesländern gilt für Transitfahrten mit 1. Juli 2008 ein Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge, die vor dem 1.1.1992 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW.

Für all diese Fahrverbote gelten Ausnahmen. Diese sind: 
  • Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und des Straßenverkehrs bzw. der Müllabfuhr
  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung, im Kraftfahrlinien-, Gelegenheits- oder Werkverkehr
  • „Ziel und Quellverkehr“
  • Vor- und Nachlauf im Kombinierten Verkehr, wenn die Verladestelle für den Kombinierten Verkehr in einem Sanierungsgebiet liegt
  • Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • Fahrzeuge für den Fahrschulbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen
  • Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb oder Gasantrieb
  • Ausnahme für historische Fahrzeuge gemäß den landesspezifischen Vorschriften 
  • teilweise Ausnahme für „nachgerüstete“ LKW (NÖ und Burgenland)
  • teilweise Ausnahme für Fahrten zur Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktureinrichtungen (NÖ)
Aus überwiegend öffentlichem oder erheblich privatem Interesse kann auch eine generelle Ausnahme für Fahren durch das Sanierungsgebiet beantragt werden. Diese ist bei der ersten Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat des Sanierungsgebietes zu beantragen.
 
Konkrete Auswirkung:
Fahrten mit LKW Baujahr 1991 und älter (Diesel- und Benzinmotoren) zu privaten Zwecken bzw. ohne Ladetätigkeit durch das betroffene Sanierungsgebiet - sogenannte Transitfahrten - sind verboten.
 
Da nach Auslegung durch das Land NÖ die Gebiete für NÖ, Wien und Burgenland jedoch als ein zusammenhängendes Sanierungsgebiete gesehen werden, bestehen de facto kaum Einschränkungen. Ob diese Sichtweise auch durch die Behörden in Wien und Burgenland geteilt wird bleibt jedoch abzuwarten.
 
Sollte die Sichtweise des Landes NÖ nicht geteilt werden, so dürfte auch bei gewerblichen Fahrten mit Ladetätigkeit das Sanierungsgebiet Wien bzw. Burgenland nicht durchfahren (reiner Transit) werden.