Vorgesehene Förderungen nur mehr für bis 31.3.2011 absolvierte Praxistests
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Folge der vom Gesetzgeber beschlossenen Sparmaßnahmen stehen für die Lehrbetriebsförderungen weniger Mittel zur Verfügung.
Um mit den vorhandenen Mitteln das Auslangen zu finden, wurde für die Förderart „Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit“ mit Weisung des zuständigen Ministeriums vom 28.1.2011 eine Aussetzung verfügt.
Was bedeutet das für Sie?
Ab 1. Februar 2011 dürfen nur mehr Praxistests durchgeführt werden, zu denen die Einladungen bereits bis 28. Jänner 2011 versendet wurden.
Die vorgesehene Förderung wird ausbezahlt, wenn der Praxistest bis spätestens Ende März 2011 bestanden wurde und auch die sonstigen Fördervoraussetzungen vorliegen. Die Voraussetzung, dass alle Lehrlinge eines Jahrganges Ihres Unternehmens am Praxistest teilnehmen müssen, entfällt.
Hier finden Sie die Ausbildungsdokumentationen für ihre(n) Lehrberuf(e) und die dazugehörigen Praxistestordnungen. Für die häufigsten Doppellehren wurden eigene Praxistestordnungen beschlossen, die sie bei den jeweiligen Lehrberufen angezeigt bekommen.
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Wie fülle ich die Ausbildungsdokumentation aus?
Die Anleitung zum Ausfüllen des Ausbildungsnachweises können Sie hier herunterladen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an das Förderreferat Ihrer Lehrlingsstelle.
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