Infos für Ausbilder und Lehrlinge zum Lehrberuf Druckvorstufentechnik
DruckvorstufentechnikerInnen sind für alle erforderlichen Vorarbeiten für den Druck von Zeitungen, Zeitschriften, Plakaten, Prospekten, Büchern usw. verantwortlich. Auch Produktionen im Bereich digitaler Medien (z. B. CD-Roms, Bildschirmpräsentationen) gehören zu ihrem Arbeitsbereich. Sie verwenden für nahezu alle Arbeitsabläufe den Computer. Sie geben Texte ein oder übernehmen sie vom Datenträger und scannen Bilder ein. Sie bearbeiten Texte und Bilder und erstellen das Layout (die Gestaltung) der Druckerzeugnisse. Sie arbeiten in Druckereibetrieben, Verlags- und Zeitungsdruckereien oder in Druckereien von Verpackungsindustriebetrieben. In größeren Druckereien arbeiten sie gemeinsam mit anderen Fachkräften des Druckereiwesens sowie mit Fachkräften des Mediendesigns. Bei ihrer Arbeit haben sie außerdem Kontakt zu ihren AuftraggeberInnen und KundInnen.*)
- Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
- Höhe der Lehrlingsentschädigung
- AnsprechpartnerInnen - Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
- Ausbildungsvorschriften
- Lehrvertrag ausfüllen und anmelden
- Lehrvertrag vorzeitig beenden
- Infos zur Berufsschule
- Lehrabschlussprüfung anmelden
- Infos zur Meister- und Befähigungsprüfung
- Wie werde ich AusbilderIn? Infos für alle, die noch nie Lehrlinge ausgebildet haben.
- Lehrstellen-Förderungen im Überblick
Lehrvertrag ausfüllen und anmelden
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- Kärnten (online anmelden)
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- Salzburg (online anmelden)
- Steiermark (online anmelden)
- Tirol (online anmelden)
- Vorarlberg (online anmelden)
- Wien (online anmelden)
Lehrvertrag vorzeitig beenden
- Auflösen während der Probezeit (Formular)
- Einvernehmlich beenden (Formular)
- AusbilderIn beendet Lehrvertrag
- Lehrling beendet Lehrvertrag
Lehrabschlussprüfung anmelden
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Salzburg (Anmeldung erfolgt durch das Einzahlen der Prüfungsgebühr. Die Lehrlinge erhalten die Zahlscheine per Post.
- Wien (Formular)
Infos zur Meister- und Befähigungsprüfung
- Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern
- Prüfungsordnung gültig ab 01.02.2006
- Gewerbezugangsverordnung, Novelle der Gewerbezugangsverordnung (Artikel 9)
- Infos über Prüfungskommissionen und -gebühren
- Infos über Prüfungstermine, Vorbereitungskurse und Förderungen
*) Die Berufsbeschreibung wurde mit freundlicher Genehmigung von www.bic.at übernommen.
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