EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
Der EU-Binnenmarkt ermöglicht österreichischen Unternehmern weitgehend ungehindert grenzüberschreitend tätig zu werden. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie stellt sicher, dass in Österreich erworbene Berufsqualifikationen im Ausland anerkannt werden. Die geltenden Anforderungen und Verfahren unterscheiden sich maßgeblich, je nachdem ob die Auslandstätigkeit in Form einer vorübergehenden Dienstleistungserbringung oder als dauerhafte Niederlassung erfolgt. Regelmäßig in Zusammenhang mit dem Nachweis und der Anerkennung österreichischer Qualifikationen auftretende Fragen sollen in dem Leitfaden beantwortet werden.
Details | |
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| Erscheinungsdatum | 30.06.2010 |
| Art der Publikation | Leitfaden |
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