Einreihung von Waren in den Zolltarif
Jede Ware kann im Zolltarif einer Zolltarifnummer zugeordnet werden. Durch Kenntnis der Zolltarifnummern ist es möglich zu prüfen, welcher Zollsatz bei der Einfuhr der Ware aus dem Drittland zur Anwendung kommt bzw. welche Beschränkungen (Verbote etc.) bei der Einfuhr oder Ausfuhr der Ware zu beachten sind.
Eine Möglichkeit für die Einreihung der Ware in den Zolltarif ist die einmal im Jahr veröffentlichte Kombinierte Nomenklatur (KN). Der TARIC (europäischer Zolltarif) baut auf der KN auf.
Die Zolltarifnummern können auch in der elektronischen Datenbank TARIC abgerufen werden. Unter „Taric Code“ werden durch das Anklicken von "Blätter" die 21 Abschnitte bzw. 97 Kapitel des Zolltarifes geöffnet.
Wichtig für eine richtige Einreihung in den Zolltarif sind die Anmerkungen zu jedem Kapitel. Diese sind im elektronischen TARIC leider nicht veröffentlicht, jedoch in der oben genannten KN - am Beginn eines jeden Kapitels. Ebenso sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur zu beachten (Seite 11ff in der KN).
Hilfreich für die korrekte Einreihung der Ware in den Zolltarif sind die Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur. Diese wurden zuletzt im Mai 2008 veröffentlicht.
Ein wertvolles Hilfsmittel um die Ware in den Zolltarif einzureihen, bieten auch die verbindlichen Zolltarifauskünfte, welche auf einer Datenbank der Europäischen Kommission regelmäßig aktualisiert veröffentlicht werden.
In dieser Datenbank werden sämtliche in der Vergangenheit bei den Zollstellen eingereichten Anträge auf verbindliche Einreihung in den Zolltarif veröffentlicht. Mit einer Vielzahl von Schlagwörtern kann nach einer bestimmten Ware gesucht werden bzw. ist es auch möglich durch Angabe der in Frage kommenden Zolltarifnummern zu prüfen, ob für eine bestimmte Ware schon in der Vergangenheit eine verbindliche Einreihung in den Zolltarif beantragt worden ist bzw. welcher Tarifnummer die Ware zugeordnet wurde.
Bei Einreihungsschwierigkeiten oder Konkurrenz zwischen zwei oder mehreren Zolltarifnummern, in welche eine Ware zugeordnet werden könnte, ist es empfehlenswert einen Antrag auf verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) beim Zollamt Wien zu stellen. Das Einreihungsergebnis ist in der gesamten EU verbindlich und grundsätzlich sechs Jahre gültig. Insbesondere im Import und im Bereich der Preiskalkulation schafft eine VZTA Rechtssicherheit.
Ansprechpartner: Robert Jung
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