WKÖ: Geplante neue EU-Regeln für Industrieemissionen schmälern Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der österreichischen Wirtschaft

05.05.2010
Mag. Günther Grassl / Mag. Sabine Radl

Umweltausschusses des EU-Parlaments votiert für stärkere Angleichung der Umweltstandards für Industrieanlagen

„Das vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments gestern in zweiter Lesung abgesegnete Maßnahmenbündel zur neuen Richtlinie über Industrieemission (IPPC-Richtlinie) kann helfen, die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Umweltanforderungen für industrielle Anlagen noch besser zu verringern. Nun ist im Vergleich zur Position des Rates eine stärkere Angleichung der Umweltstandards für Industrieanlagen vorgesehen“, stellt der Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Stephan Schwarzer, zufrieden fest. Gemäß dem gestrigen Beschluss des Umweltausschusses werden etwa die Vorgaben für die Behörden bei der Ausgestaltung der Genehmigungsbescheide für die über 50.000 betroffenen Produktionsanlagen eindeutiger geregelt.

Österreich folgt Begrenzung der Schadstoffemissionen seit Jahren

Während in Österreich die Begrenzung der Schadstoffemissionen in die Luft und die Gewässer gemäß dem Stand der Technik für Industrieanlagen schon seit vielen Jahren umgesetzt wird, war dies aufgrund einiger unklarer Regelungen im EU-Recht nicht in allen Mitgliedstaaten so. „Diese Schlupflöcher sollen nun in Zukunft soweit wie möglich geschlossen werden, ohne die Berücksichtigung besonderer Umstände in Ausnahmefällen zu verhindern. Ich hoffe, dass der Rat dem Konzept des Parlaments folgen kann“, hält Schwarzer fest.

Rückbau bestimmter bürokratischer Anforderungen

Erfreut zeigt sich Schwarzer auch über den – auf die Initiative des österreichischen Abgeordneten Richard Seeber zurückgehenden – Auftrag an die Kommission, in Zukunft den Rückbau bestimmter bürokratischer Anforderungen (etwa Mess- und Überwachungspflichten für kleinere Abfallverbrennungsanlagen) zu prüfen und dazu Vorschläge zu unterbreiten. Dadurch könnten insbesondere kleinere Unternehmen, die übermäßig unter der Bürokratie leiden, bei Beibehaltung des erforderlichen Schutzniveaus entlastet werden.

Beim Thema Verwaltungsvereinfachung ist das Parlament allerdings auf halbem Weg stecken geblieben. An anderer Stelle verlangt der Umweltausschuss nämlich die Einführung zusätzlicher Informationsverpflichtungen für die Anlagenbetreiber und die Behörden. „Es ist zweifellos notwendig, ausreichende Informationen über die Einhaltung behördlicher Auflagen zu gewinnen und die bestehenden Genehmigungen für die Anlagen wiederholt zu überprüfen. In einigen Punkten gehen die Forderungen des Parlaments aber zu weit und widersprechen dem EU-Ziel, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Hier muss noch eine vernünftige Lösung gefunden werden“, so Schwarzer abschließend. (SR)



Rückfragen:
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Mag. Günther Grassl
Tel.: +43 (0)5 90 900 4268 
E-Mail: guenther.grassl@wko.at 
 

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