Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, bezeichnet man als freie Gewerbe

   

 

Kontakt Wirtschafts- und Gewerberecht Tel. 514501615 email rechtspolitik@wkw.atBevor eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wird, gilt es eine Vielzahl an Rechtsfragen zu klären. Eine davon ist welche Berufsberechtigung Sie benötigen. Oft ist diese eine Gewerbeberechtigung. Dabei kennt die Gewerbeordnung

  • einerseits Tätigkeiten, für deren Ausübung der Nachweis einer Befähigung notwendig ist, und
  • andererseits solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Erstere werden „reglementierte Gewerbe“ genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, bezeichnet man als „freie Gewerbe“. Die unten abrufbare Liste enthält eine umfangreiche Aufzählung von freien Gewerben. Die „bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ soll nicht nur die Verwaltungsabläufe vereinfachen und beschleunigen, sondern Ihnen auch zur Vorabinformation dienen.

Die Listen der freien und der reglementierte Gewerbe sind auf der Website des zuständigen Bundesministeriums abrufbar.

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