Jetzt auf legale Pflege umsatteln – Schritt für Schritt zum Personenbetreuer

28.06.2007
Dr. Elisabeth Sperlich

Personenbetreuung

Die Legalisierung der Betreuung in Form einer Gewerbeanmeldung ist einfacher als gedacht.
 
Erster Schritt:
 
Der erste Schritt sollte den künftig legalen Personenbetreuer ins Gründer-Service der zuständigen Wirtschaftskammer führen. Dort erhält er eine umfassende Beratung zur Gewerbeanmeldung und bekommt vorgefertigte Schreiben für die Anmeldung bei Sozialversicherung und Finanzamt. In den Wirtschaftskammern, die bereits eine Online-Gewerbeanmeldung durchführen können (Wien, Steiermark, Tirol), ist damit bereits die Legalisierung vollzogen. In den anderen Bundesländern muss der Personenbetreuer noch zur Gewerbebehörde, um dort die Anmeldung vorzunehmen.
 
An Unterlagen für die Gewerbeanmeldung werden benötigt:
·  Gültiger Reisepass,
·  Strafregisterauszug, wenn jemand nicht die letzten fünf Jahr in Österreich gewohnt hat,
·  NeuFöG-Bestätigung der Wirtschaftskammer, wenn es sich um eine Neugründung handelt. Die NeuFöG-Bestätigung befreit von den Anmeldegebühren, die ca € 70,- betragen.
 
Die Sozialversicherung beträgt bei erstmaliger selbständiger Tätigkeit in den ersten drei Jahren monatlich € 133,49. Dieser Betrag beinhaltet € 41,15 Krankenversicherungsbeitrag, der für die ersten zwei Jahre jedenfalls fix ist und nicht mehr nachbemessen wird. Die Pensionsversicherungsbeiträge werden bereits ab dem ersten Jahr nachbemessen.
 
Ein Einkommen unter € 10.000,- im Jahr bleibt steuerfrei. Ansonsten können Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
 
Zweiter Schritt:
 
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung gewährt werden. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich € 225,- für zwei Betreuer bzw € 112,50, wenn nur ein Betreuer tätig wird. In Niederösterreich und Vorarlberg gibt es eigene Fördermodelle. Auskünfte über die Förderung sind beim Sozialministerium erhältlich.
 
Detaillierte Informationen zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Betreuung finden sich im Leitfaden der Wirtschaftskammer „Daheim statt ins Heim – Schritt für Schritt zum Personenbetreuer“. Der Leitfaden ist unter folgendem Link kostenlos für alle abrufbar: http://wko.at/wknoe/rp/Leitfadenpersonenbetreuer.pdf.