Fahrverbote für LKW älter als Baujahr 1992, Ausnahmen für die Wirtschaft
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Fahrverbote für alte LKW ab 1. Juli 2008 - für Wien, Niederösterreich u. Burgenland |
- LKW-Fahrverbot - Allgemeine Erläuterung
- Ausnahmen
- Kontrolle
- Ausnahmegenehmigungen
- Die Bundesländer im Einzelnen
- Wien
- Niederösterreich
- Burgenland
- Grafiken
- Links
LKW-Fahrverbote - Allgemeine Erläuterung
Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) sieht vor, dass bei Überschreitungen von Grenzwerten von bestimmten Luftschadstoffwerten (Überschreitung der Anzahl der Tage mit erhöhter Feinstaubbelastung) die Landeshauptleute Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität setzten müssen. Diese Überschreitungen hat es in den vergangenen Jahren gegeben, daher wurden in vielen Bundesländern Maßnahmenkataloge erlassen, die zur Verbesserung der Umwelt beitragen sollen.
Die drei Landeshauptleute von Wien, NÖ und dem Burgenland haben solche Maßnahmenkataloge erlassen. Auch in weiteren Bundesländern gibt es Maßnahmenkataloge, auf die aber hier noch nicht eingegangen wird (Details siehe hier). In den so genannten Maßnahmenkatalogen der einzelnen Länder sind Gebiete definiert, die saniert werden müssen. Neben den Maßnahmen für Anlagen (Partikelfilter) enthalten alle Maßnahmenkataloge auch Verkehrsmaßnahmen. Diese Verkehrsmaßnahmen gelten ab 1.7.2008 und sind von den aktuellen Schadstoffwerten unabhängig!
So gilt in allen drei Bundesländern ein Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge, die vor dem 1.1.1992 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher werden auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten sein - z.B. Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind.
Ausnahmen
Für all diese Fahrverbote gelten jedoch fixe Ausnahmen des § 14 IG-L
- für gewerbliche Fahrten, die
- zum Zweck einer Ladetätigkeit durchgeführt werden und
- im Sanierungsgebiet, aus dem Sanierungsgebiet hinaus und in das Sanierungsgebiet hinein.
- Für Fahrschulfahrzeuge (diese sind mit einer IG-L-Tafel zu kennzeichnen)
Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!
- zu privaten Zwecken (diese sind generell verboten, auch wenn der LKW/das Sattelzugfahrzeug auf eine Firma angemeldet ist)
- gewerbliche Fahrten ohne Ladetätigkeit (z.B. in die Werkstatt, zur Tankstelle)
- gewerbliche Fahrten durch das betroffene Sanierungsgebiet = „Transitfahrten“ (wenn in diesem Gebiet allerdings ein Zwischenstopp eingelegt wird, dann liegen erlaubte Einzelfahrten vor)
Die Bundesländer im Einzelnen
WIEN
Das LKW-Fahrverbot trat am 1.7.2008 in Kraft und wurde im Maßnahmenkatalog (§ 4) kundgemacht. Wenn man betroffene LKW mit Filter nachrüstet oder einen moderneren Motor einbaut, ist man trotzdem vom Fahrverbot betroffen, da der Wiener Maßnahmenkatalog nur auf das Datum der Erstzulassung abstellt. Historische LKW (Bj. 1955 und älter bzw. unter bestimmten Voraussetzungen älter als 25 Jahre) sind vom Fahrverbot ausgenommen. Betroffen ist das ganze Gebiet der Stadt Wien (inkl. Autobahnen).
Details zum Wiener LKW Fahrverbot finden sie hier.
NIEDERÖSTERREICH
Das LKW-Fahrverbot ist am 1.7.2008 in Kraft getreten. Der seit 2006 bestehende Maßnahmenkatalog ist um einen Verkehrsteil (§ 6) ergänzt worden. Es gibt auch eine Ausnahme für historische Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind. Eine weitere Ausnahme betrifft die Verwendung von Fahrzeugen im öffentlichen Interesse wie z.B. "im Rahmen der Katastrophenhilfe sowie zur Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktureinrichtungen". Die betroffenen Gebiete (Weinviertel, kleine Teile des Waldviertels, große Teile des Industrieviertels) in NÖ finden sie hier. Die Gebiete der Städte Amstetten und St. Pölten sind vom LKW-Fahrverbot allerdings nicht betroffen.
BURGENLAND
Das LKW-Fahrverbot trat am 1.7.2008 in Kraft und wurde im Maßnahmenkatalog (§ 4) kundgemacht. Wenn der LKW einen Motor eingebaut hat, der mindestens die Abgaswerte Euro 1 einhält, ist er vom Fahrverbot nicht betroffen. Auch historische Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, dürfen weiterhin fahren. Im Burgenland ist das gesamte Landesgebiet (inkl. Autobahnen) betroffen.
Eine Erläuterung des Amts der Burgenländischen Landesregierung zum burgenländischen LKW-Fahrverbot finden sie hier.
--> Gesamtübersicht (Plan) Wien, Niederoesterreich und Burgenland (Achtung, PDF 1,6 MB)
--> Gesamtübersicht (Plan) der Maßnahmenkataloge in Ostösterreich (Achtung, 2,3 MB)
--> Übersicht der betroffenen Gebiete des Maßnahmenkataloges in Niederösterreich (jpg)
--> Übersicht über betroffene Gebiete des Maßnahmenkatalogs in Wien - ganzes Bundesland betroffen (jpg)
--> IG-L-Tafel zur Kennzeichnung von Fahrschulfahrzeugen und Fahrzeugen mit Ausnahmegenehmigung
Leitfaden des Umweltbundesamtes zur UVP und zum IG-L
Statuserhebung PM10 der Stadt Wien (Zusammenfassung - 16 Seiten)
Allgemeine Informationen zu Partikeln (pdf, 60 Seiten)
VERT-Filterliste vom schweizerischen Bundesamt für Umwelt
Übersicht über die Maßnahmenkataloge in österreichischen Bundesländern
Stand: 1.7.2008
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