Geförderte Beratungen: Gesamtangebot der WKO Oberösterreich

05.03.2013
Service-Center

Hier finden Sie Beratungsangebote zu den Themen Export, Gründung, Innovation, etc.

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich und weitere Fördergeber unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer der Wirtschaftskammer Oberösterreich sowie Gründer und Nachfolger bei der Lösung betrieblicher Fragestellungen durch finanzielle Förderung von Unternehmensberatungen.


1. Geförderte Beratungsbereiche/Beratungsthemen (Beratungsstandards)

 

2. Die neun Schritte zur Erlangung Ihrer Beratungsförderung

 

  1. Nehmen Sie mit der zuständigen Stelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich Kontakt auf. Die richtige Ansprechstelle finden Sie im jeweiligen Geförderten Beratungsbereich (siehe oben) unter dem Punkt „Beratungsstandards“.

  2. Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie ein Förderansuchen oder eine Kundenverständigung.

  3. Sie entscheiden sich für ein geeignetes Beratungsunternehmen Ihrer Wahl.

  4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Beratungsunternehmen die Beratungsinhalte und das Beratungshonorar, informieren Sie es über die Beratungsstandards (diese beinhalten weitere Details zu den Beratungsthemen) und schließen Sie einen Beratungsvertrag ab.

  5. Senden Sie das ausgefüllte Förderansuchen an die zuständige Stelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich.

  6. Beginnen Sie mit der Beratung.

  7. Nach der Beratung bezahlen Sie die Rechnung des Beratungsunternehmens.

  8. Senden Sie die erforderlichen Einreichunterlagen (siehe Förderrichtlinien der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Punkt 7) fristgerecht an die zuständige Stelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich.

  9. Wir überweisen Ihnen nach positiver Prüfung der Unterlagen den Förderbetrag.

Details zu diesen Ablaufschritten finden Sie in den Förderrichtlinien der Wirtschaftskammer Oberösterreich


3. Download

 

Förderrichtlinien, Formulare, weitere Infos