Förderungen in Kärnten

Meisterprüfungsaktion - Rückerstattung eines Drittels der Gebühren für Meisterprüfungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend übernimmt in Zukunft im Falle des Bestehens der Meisterprüfung ein Drittel der Prüfungsgebühr.

 

Nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung kann der frischgebackene Meister in Zukunft sein Prüfungszeugnis und den Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr mittels eines ausgefüllten Formulars an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Abteilung I/6, post@i6.bmwfj.gv.at, senden. In Folge bekommt sie/er dann 1/3 der Prüfungsgebühr vom BMWFJ rückerstattet. Einreichungen im BMWFJ sind ab 1.1.2012 möglich; eingereicht werden können alle positiven Meisterprüfungszeugnisse für Meisterprüfungen ab 1.11.2011. Das Einreichformular wird demnächst unter http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/Meisterpr%C3%BCfung.aspx online gestellt.

 

Förderungen

Grundsätzlich besteht für Förderungen kein Rechtsanspruch!
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Meister-, Befähigungs- od. Unternehmerprüfungen in Kärnten gefördert werden.

 

Begabentenförderung der Wirtschaftskammer:

Wer eine Lehre absolviert, die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung abgelegt hat und unter 35 Jahre alt ist, kann eine Begabtenförderung der Wirtschaftskammer beantragen.

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen zum Zwecke des späteren Selbständigwerdens, wie zB Vorbereitungskurse auf Meisterprüfungen, Befähigungsprüfungen, Unternehmerprüfungen u.Ä.

Es können max. € 1.200,-- pro Antrag zuerkannt werden.

Informationen und Antragsformulare:
Wirtschaftskammer Kärnten, Frau Camilla Trampitsch, Tel.: 05 90 90 4 - 855, Fax: 854, e-mail: camilla.trampitsch@wkk.or.at
oder
IFA, Internationaler Fachkräfteaustauch, Frau Roswitha Hinterstein, Tel: 01/5451671/35, e-mail: hinterstein@ifa.or.at bzw. www.ifa.or.at

 

 

Bildungsförderung des Landes Kärnten:

Antragstellung ausschließlich unter: www.ktn.gv.at/arbeitnerhmerfoerderung

 

Antragsfrist: frühestens 3 Monate vor Beginn der Kursmaßnahme, spätestens 6 Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme.

Anträge zur Förderung der berufsunterbrechenden Weiterbildung können frühestens 3 Monate vor Beginn der Kursmaßnahme und spätestens bis zum Beginn der Kursmaßnahme gestellt werden. Die Bestätigung der Kursteilnahme wird vom Land Kärnten elektronisch beim Kursträger eingeholt.

Nach eingereichter Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den Antragsteller erfolgt die Auszahlung der Förderung durch das Land Kärnten.

Informationen:

www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung


Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6-Bildung, Generationen und Kultur

Völkermarkter Ring 29

9020 Klagenfurt am Wörthersee,
e-Mail: abt6.alw@ktn.gv.at