Statistik des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs

   

Mit Österreichs Beitritt zur Europäischen Union wurden die Zollkontrollen im Warenverkehr zwischen Österreich und anderen EU-Mitgliedsstaaten vollständig beseitigt. Um statistische Informationen über den österreichischen Warenhandel innerhalb der EU zu erhalten, sind österreichische Unternehmen ab bestimmten Wertschwellen dazu verpflichtet, regelmäßig INTRASTAT Meldungen an die STATISTIK AUSTRIA zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen

INTRATSTAT Meldungen

Auskunftspflicht

Meldepflicht besteht für jede natürliche oder juristische Person, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Versendungen von Waren) und Erwerbe (Eingänge von Waren) - auch unentgeltlich - tätigt und über eine obligatorische Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) verfügt.

Befreiungen

Unternehmen, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder deren Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten einen Gesamtrechnungsbetrag von 500.000 Euro (so genannte "Assimilationsschwelle") im Vorjahr nicht überschritten haben, sind von der Pflicht zur INTRASTAT Meldung befreit.

Wenn diese Grenze im Vorjahr nicht erreicht wurde, beginnt die Meldepflicht im laufenden Jahr erst mit jenem Monat, in dem die Grenze von 500.000 EURO (gerechnet ab Jänner des laufenden Jahres) überschritten wird.

Berichtszeitraum und Meldefristen

Der Berichtszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat und die Umsatzsteuer fällig geworden ist. Die Meldung muss spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats an die Statistik Austria erfolgen.

Möglichkeiten zur Meldung

  • Web-Formular https://www.statistik.at/IntraWeb/ 
    Mit diesem Web-Formular können die Meldungen speziell von Klein- und Mittelbetrieben rasch und unbürokratisch erstellt werden. Für den Zugang benötigen Sie einen Authentifikationscode, den Sie unter Angabe Ihrer UID Nummer über ein Online-Formular beantragen können.
  • elektronische Datenübermittlung IDEP/KN8
    Firmen mit großem Warenumsatz wird die Verwendung des kostenlosen Softwarepakets IDEP/KN8 (IDEP steht für Intrastat Daten Eingabe Programm, KN8 für die achtstellige Kombinierte Nomenklatur) empfohlen. IDEP/KN8 wurde im Auftrag vom statistischen Amt der Europäischen Union EUROSTAT entwickelt.
  • Papierformular Online-Bestellung

Weitere Informationen zu INTRASTAT finden Sie direkt bei der Statistik Austria.

EXTRASTAT

Parallel zu INTRASTAT erheben die Zollbehörden anlässlich der zollamtlichen Abfertigung die Daten für den Handel mit Drittstaaten (EXTRASTAT). Hier trifft die Unternehmen keine zusätzliche Meldepflicht. INTRASTAT und EXTRASTAT werden von der Statistik Austria zur Außenhandelsstatistik zusammengeführt.