Novelle-Abfallbehandlungspflichtenverordnung

05.10.2006
Dr. Isabella Kollerics

Mit 27.9.2006 ist eine Novelle zur Abfallbehandlungspflichtenverordnung erlassen worden.

 

Novelle-Abfallbehandlungspflichtenverordnung

 

Mit 27.9.2006 ist eine Novelle zur Abfallbehandlungspflichtenverordnung erlassen worden.

 

 

Die Änderungen im Überblick:

 

Mindestanforderungen an die Behandlung von Lampen (§§ 4 Abs 4, 12 und 13 Abs 3 und 9):

Das derzeit für die Behandlung von Lampen verpflichtend anzuwendende Kapp-Trenn-Verfahren für die Zerlegung von Altlampen ist entfallen. Ebenso wurde das Verbot der Anwendung des sog. nasschemischen Verfahrens zur Abtrennung des Leuchtpulvers oder des Quecksilbers von Lampen aufgehoben. Damit wurde sichergestellt, dass die dem oben angeführten Kapp-Trenn-Verfahren gleichwertigen Behandlungsverfahren in Zukunft anerkannt werden können.

 

Hinsichtlich der Lagerung und dem Transport wird klargestellt, dass sowohl gebrochene Lampen als auch quecksilberhältige Fraktionen aus der Behandlung von Lampen in quecksilberdampfdicht verschlossenen Gebinden zu lagern und zu transportieren sind.

 

Der zulässige Bleianteil in der Natronkalkglasfraktion wurde mit 0,2 Gewichtsprozent beschränkt (§ 12 Abs 4).

 

Mit der Novelle wird klargestellt, dass die Verwendung von bleiglashaltigen Glasfraktionen als Bauzuschlagstoff im Untertageversatz zulässig ist (§ 13 Abs 3).

 

Kühl- und Klimageräte (§§ 8 Abs 3 und 4, 9 Abs 5 und 6 sowie Anhang 1):

Die derzeitigen Vorgaben hinsichtlich der Behandlung von Kühlgeräten wurden um weitere Anforderungen für VOC-hältige (VOC=flüchtige organische Verbindungen) Kühl- und Klimageräten ergänzt.

 

Ein Öffnen der Kältekreisläufe von Kühlgeräten ohne Erfassung der VOC oder eine Ableitung der VOC in das nähere Arbeitsumfeld der Behandlungsstelle ist nicht zulässig. Die Abluftkonzentration an VOC soll sowohl bei der Behandlung von Geräten als auch der Behandlung von Isolierschaum 50 mg/m³ nicht überschreiten.

 

 

Die Novelle kann unter nachstehenden Link abgerufen werden:

http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=572531&StID=276016