Meisterprüfung - Befähigungsprüfung - Unternehmerprüfung - Ausbilderprüfung

Prüfungen auf dem Weg zur Selbstständigkeit  


Arten der Prüfungen

 

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde eine einheitliche Liste aller Handwerke und sonstigen reglementierten Gewerbe geschaffen, für die es Gewerbezugangsvoraussetzungen gibt.

Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.

Liste der Gewerbe und Handwerke mit Gewerbezugang und Prüfung

Meisterprüfung 

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulare Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen.

Die fünf Module sind
  

Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt

Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung

Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

 
Die Meisterprüfungen für Handwerke wurden mit 1. Feber 2004 in Kraft gesetzt. Viele Meisterprüfungen wurden seitdem evaluiert und angepasst.

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Befähigungsprüfung

Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerbe kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen.

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Prüfung antreten.

Die Prüfungen für reglementierte Gewerbe wurden ebenfalls für fast alle reglementierte Gewerbe ab 1. Feber 2004 neu gestaltet. Viele Befähigungsprüfungen wurden seitdem evaluiert und angepasst.

Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung soll das Basiswissen vermitteln, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung vorausgesetzt wird. Sie ist für alle Gewerbe gleich. Das bedeutet, wenn einmal die Unternehmerprüfung abgelegt wurde, ist sie bei allen Meister- oder Befähigungsprüfungen anzurechnen.

Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Aufgabenstellung umfaßt eine Projektarbeit, Fallbeispiele und Fragen aus den Bereichen unternehmerische Rechtskunde, Marketing, Rechnungswesen, Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen, Organisation, Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen !

Für die selbstständige Ausübung eines Handwerkes und einiger reglementierter Gewerbe ist die Unternehmerprüfung als Modul  Voraussetzung.

Wurde die Unternehmerprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.

Achtung: Die erfolgreich bestandene Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.

Die Unternehmerprüfung wird durch einige andere Ausbildungen ersetzt. Diese Ausbildungen ersetzen nicht automatisch auch die Ausbilderprüfung.

Ausbilderpüfung

Die Ausbilderprüfung soll das pädagogische und rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln. Soll im Betrieb ein Lehrling ausgebildet werden, so hat zumindest ein Ausbilder die Ausbilderprüfung nachzuweisen.

Zur Ausbilderprüfung darf jede Person, die eigenberechtigt ist, also die das 18. Lebensjahr vollendet hat, antreten.

Bei den Meisterprüfungen ist die Ausbilderprüfung als Modul 4 verpflichtend vorgesehen.
Bei den Befähigungsprüfungen ist die Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen, sofern es einen einschlägigen Lehrberuf gibt. Gibt es keinen einschlägigen Lehrberufe, so kann auf die Ablegung der Ausbilderprüfung in der Befähigungsprüfungsordnung verzichtet werden.

Wurde die Ausbilderprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.

Ersatz oder Entfall der Ausbilderprüfung

Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung. Ersätze der Unternehmerprüfung ersetzten nicht automatisch die Ausbilderprüfung.

Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mindestens 40 Unterrichtseinheiten dauern und mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden muss.

Welche anderen Ausbildungen die Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs ersetzten, können Sie dem Thema Ausbilderprüfung entnehmen.

Prüfungsstellen

Meisterprüfungen für Handwerke und Prüfungen für reglementierte Gewerbe werden generell bei den Meisterprüfungsstellen der Landeskammern abgenommen.

Adressen und Ansprechpartner der Meisterprüfungsstellen.

Nicht bei jeder Meisterprüfungsstelle gibt es auch für jedes Gewerbe eine Prüfung.

Prüfungskommissionen

Nicht für jedes Gewerbe ist in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen. Prüfungskommissionen werden auf drei Jahre bestellt.

Fragen zu den Prüfungskommissionen sowie in welchem Bundesland welche Prüfung durchgeführt wird, beantworten die Meisterprüfungsstellen.

Liste der Prüfungskomissionen für die Prüfungsperiode 1.1.2009 bis 31.12.2013.

Prüfungsgebühren

Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung geregelt.

Die Gebühren für eine Meisterprüfung (H) sind 14 % des Gehaltes eines Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A 1, Gehaltsstufe 6, gemäß § 28 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956, für 2011, das ist der Betrag von 2.426,3 Euro. Die errechnete Gebühr ist auf einen ganzen Eurobetrag aufzurunden. Das ergibt einen Betrag von Euro 340,00 für die Module 1, 2, und 3.
 

Bei allen Handwerken (H) ist das

Modul 4 die Ausbilderprüfung (Euro 94,00) und

Modul 5 die Unternehmerprüfung (Euro 281,00).

 

Die Gebührenprozentsätze für die Prüfungen der reglementierten Gewerbe sind in der Anlage zur APO festgelegt. Sofern die Ausbilderprüfung und/oder die Unternehmerprüfung als Modul vorgesehen wurden, sind diese Prüfungen angeführt.

Für Rechen- und Tippfehler auf dieser Seite gibt es keine Gewähr. Die Berechnung und Vorschreibung der Prüfungsgebühr liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Meisterprüfungsstelle.

Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren können für den Kandidaten noch Materialkosten und Werkstättenbenützungsgebühren anfallen.

Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Meisterprüfungsstelle Ihrer Wahl.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sie hängen von der Anzahl der potentiellen Prüfungskandidaten ab. Nicht in jedem Bundesland werden auch für alle Gewerbe Prüfungen abgehalten.

Mündliche Auskünfte zu den Prüfungsterminen erhalten Sie bei jeder Meisterprüfungsstelle Ihres Bundeslandes.

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse sind freiwillig. Für viele Prüfungen werden Vorbereitungskurse von den WIFI`s der Landeskammern angeboten.

Für einige Prüfungen werden von Landesinnungen der Landeskammern angeboten.

Für welche Prüfung ein Vorbereitungskurs angeboten wird, können Sie bei der zuständigen Landesinnung oder der Bundesinnung erfragen. In vielen Bundesländern bieten auch die Wirtschaftsförderungsinstitute der Landeskammern (WIFI) Vorbereitungskurse an.
 

Förderungen

Die Richtlinien, wer, wann und wofür Anspruch auf eine Förderung hat, sind sehr individuell geregelt.

Es kann Förderungen des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder der EU geben. Abgewickelt werden diese Förderungen ebenfalls über verschiedene Organisationen. In der Regel sind die Förderungen zeitlich und finanziell begrenzt.

Nähere Auskünfte, ob es für eine bestimmte Person oder einen konkreten Sachverhalt, wie die Ablegung einer Meister- oder Befähigungsprüfung eine Förderung gibt, erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstelle.

Das BMWFJ ersetzt auf Antrag bei bestandener Meister- oder Befähigungsprüfung ein Drittel der Prüfungsgebühren (Meisterprüfungsaktion).

Für die Prüfungen in Vorarlberg gibt es aktuell folgende Förderungsrichtlinien.

Hinweis: Da sich im Bereich der Förderungen sehr rasch Veränderungen ergeben, wird für die Richtigkeit und die Aktualität der links keine Gewähr übernommen.

Die Wirtschaftskammerorganisation bietet in der Förderdatenbank die Möglichkeit, gezielt nach Förderungen zu suchen.


 

Weitere Informationen zum Dokument

Dieses Dokument wurde erstellt von BS Gewerbe und Handwerk (Wirtschaftskammer Österreich).

Rückfragen an: Dr. Peter Zeitler

Das meint das Team von Prüfungsservice zu diesem Inhalt:

AnsprechpartnerIn Prüfungsservice: Hansjörg Steixner