Einfuhr in die Gemeinschaft
Im ABlEU Nr. C 297 vom 07.12.2006 veröffentlichte die EK einen Hinweis für Einführer betreffend Einfuhren von Waren aus Montenegro in die Gemeinschaft. Dieser besagt, dass Wirtschaftsbeteiligte, die Ursprungsnachweise vorlegen, um für alle Waren, die aus Montenegro eingeführt werden, Präferenzbehandlung zu erwirken, nach wie vor alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen haben, da die Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zur Entstehung einer Zollschuld führen kann. Der gleichgelagerte Hinweis betreffend Einfuhren aus Serbien gem. ABlEU Nr. C 14 vom 20.01.2004 wird damit aufgehoben. Damit wird die lückenlose Sicherheitserhebung und Verifizierung bei Serbien-Importen hinfällig.
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung: