1. Was versteht man unter einer gesetzlichen Abfertigung?
Unter der gesetzlichen Abfertigung (Abfertigung "alt") versteht man eine einmalige Entschädigung vom Dienstgeber an den Dienstnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses, auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder eines Kollektivvertrages.
2. Für welche Dienstverhältnisse gilt noch die Abfertigung "alt"?
Für alle Dienstverhältnisse die vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurde, auch
-
für ruhende Dienstverhältnisse, die wegen Karenz, Präsenzdienst etc. nach dem 31.12.2002 wieder aufgenommen wurden.
-
für Dienstgeberwechsel bei Betriebsänderungen
-
bei kurzfristigen Unterbrechungen (3 Wochen)
-
bei Ende Lehrverhältnis und daran anschließendes Dienstverhältnis
-
bei Wiedereinstellungszusagen
-
bei Konzernwechsel
3. Wie wird die Abfertigung "alt" besteuert?
Eine gesetzliche Abfertigung wird entweder nach der "Vervielfachermethode" oder mit festem Steuersatz von 6% besteuert.
4. Wann ist die "Vervielfachermethode" und wann die Besteuerung mit dem festen Steuersatz von 6 % anzuwenden?
Es ist zwingend immer jene Methode anzuwenden, bei der sich die geringere Lohnsteuer ergibt.
|
Hinweis: |
|
Berechnungsbeispiel: |
5. Sind Lohnnebenkosten für die Abfertigung "alt" zu bezahlen?
Nein, die gesetzliche Abfertigung ist SV-frei, DB-frei, DZ-frei und KommSt-frei.
Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Kärnten, Tel. Nr.: 0590 904-0,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 0590 909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 0590 905-0,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0,
Wien, Tel. Nr.: (01) 514 50-0
Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung: