Allgemeine Informationen und Merkblätter

Die Betriebsanlagen als örtlich gebundene Einrichtung zum Betrieb des Unternehmens bedarf einer Bewilligung, wenn durch die von der Betriebsanlage ausgehenden Emissionen insbesondere die Nachbarn, aber auch allgemein die Umwelt, negativ betroffen sein können.

Die Betriebsanlagengenehmigung schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.

Damit diese Situation auch bestehen bleibt sind seit der letzten Genehmigung durchgeführte Änderungen an der Betriebsanlage der Behörde zu melden und gegebenenfalls auch um eine Änderungsgenehmigung anzusuchen. Spätestens alle 5 bzw. 6 Jahre hat der Betriebsinhaber den Betrieb auf die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen zu überprüfen.

Infoblätter (online als pdf-File)

Formulare (als Word-Dokumente)

Weitere Detailinformationen

Branchenspezifische Informationen

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Dieses Dokument wurde erstellt von Umwelt, Technik und Innovation (Wirtschaftskammer Niederösterreich).

Rückfragen an: Mag. Christoph Pinter

Das meint das Team von Wirtschaftskammer Salzburg zu diesem Inhalt:

AnsprechpartnerIn Wirtschaftskammer Salzburg: Dr. Peter Enthofer

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