Allgemeine Hinweise zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
Wer legt diese Pläne fest?
Wo können die Pläne eingesehen werden?
Kann der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beeinsprucht werden?
Achtung! Regelmäßige Änderung der Pläne!
Fragen? Wir beraten Sie!
Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beinhaltet in Wien in den meisten Fällen zwei Planinstrumente in einem, und zwar den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan. Er regelt in groben Zügen
- welche Nutzungen auf einer Liegenschaft zulässig sind (Flächenwidmung) und
- ob und wie diese Liegenschaft bebaut werden darf (Bebauungsbestimmungen).
Die Festlegungen dieser Pläne werden daher für Unternehmen vor allem bei größeren Bauvorhaben (Neu-, Um- oder Zubau) aber auch etwa bei bewilligungspflichtigen Änderungen der Verwendung von Räumen (etwa Umnutzung einer Wohnung in ein Büro) bedeutsam. Direkt betroffen von den Festlegungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sind erfahrungsgemäß vorwiegend
- Unternehmen mit Werkstätten oder gewerblichen bzw. industriellen Produktionsstätten oder
- solche mit betrieblich genutzten Freiflächen.
- Ladenlokale sind zumeist nicht betroffen.
Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für Wien besteht aus zahlreichen einzelnen Plandokumenten für jeweils kleinere Stadtgebiete. Zusätzlich zu den Plänen gibt es jeweils auch einen Textteil, der detailliertere Bestimmungen enthält.
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Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden vom Magistrat der Stadt Wien erstellt und vom Gemeinderat verordnet. Die Magistratsabteilung Stadtplanung und Flächennutzung (MA 21) ist für alle Bezirke Wiens zuständig:
Magistratsabteilung Stadtplanung und Flächennutzung (MA 21)
Rathausstraße 14-16
1082 Wien
T: 01/4000-88116
F: 01/4000-9988116
Wo können die Pläne eingesehen werden?
Alle Entwürfe neuer Flächenwidmungs- und Bebauungspläne liegen auf Dauer der öffentlichen Einsichtnahme bei der oben angegebenen Magistratsabteilung 21 in der Planungsauskunft Wien, 1010 Wien, Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi 116 auf und können dort während der Zeit des Parteienverkehrs eingesehen werden (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr. Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr. Ausgenommen: An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, Heiliger Abend und Silvester von 8.00 bis 11.00 Uhr). T: 01/4000 - 8840
Kann der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beeinsprucht werden?
Da der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan juristisch betrachtet keinen Bescheid, sondern eine Verordnung darstellt, kann der Plan nicht direkt beeinsprucht werden. Während der öffentlichen Auflagefrist kann aber jedermann in Form einer Stellungnahme auf erforderliche Änderungen hinweisen. Wird einer Stellungnahme nicht nachgekommen, muss dies gegenüber dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung gesondert begründet werden.
Achtung! Regelmäßige Änderung der Pläne!
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden in mehrjährigen Intervallen überarbeitet. Die Entwürfe dieser neuen Pläne müssen vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat mindestens sechs Wochen in der zuständigen Magistratsabteilung (siehe oben) öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt werden. Während dieser Auflagefrist kann von jedermann eine schriftliche Stellungnahme eingereicht werden. Änderungswünsche von Betroffenen können von den Planungsabteilungen der Stadt Wien nur berücksichtigt werden, wenn fristgerecht eine solche schriftliche Stellungnahme eingelangt ist.
Fragen? Wir beraten Sie!
Wenn Sie aus betrieblicher Sicht Fragen zu rechtskräftigen oder in Änderung befindlichen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen haben, empfehlen wir eine Kontaktnahme mit den zuständigen ReferentInnen der Abteilung Stadtplanung und Verkehrspolitik:
|
Bezirke 1 bis 20 und 23 |
Dipl.- Ing. Horst Weitschacher |
1010 Wien, Stubenring 8-10, 4.Stock, Zimmer 460 |
T 01/51 450-1869 F 01/51 450-1488 |
| Bezirke 21, 22 |
Mag. Georg Winkler |
1010 Wien, Stubenring 8-10, 4.Stock, Zimmer 461 |
T 01/51 450-1453 F 01/51 450-1488 |
Links zur Stadt Wien - Stadtplanung:
Plan lesen - Plan verstehen
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Stadtplanung und Verkehrspolitik
T 01/514 50-1040
E stadtplanung@wkw.at
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