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Bereich Lehre und Lehrvertrag
Servicepaket für Lehrbetriebe neu
Firmenauszeichnung "Staatlich ausgezeichnete Lehrbetriebe"
Antrag Berufsschulauswahl in Oberösterreich (Formulare des Landesschulrates OÖ)
Antrag Berufsschulauswahl in Österreich (Formulare des Landesschulrates OÖ)
Gründe Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung – Ausbildungsübertritt
Antrag auf Ausstellung eines Lehrvertragsduplikates
Versicherungsschutz bei der Schnupperlehre
Bereich Lehrabschlussprüfungen
online-Anmeldung für Lehrlinge zur Lehrabschlussprüfung
oder Anmeldung zur Zusatzprüfung
Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
Auszug aus den Zulassungsbedingungen (§23 Abs. 5 und 6 Berufsausbildungsgesetz
BGBl. Nr. 142/69 / i.d.F. 82/2008
(5) Nach Wahl des Antragstellers hat die nach dem Arbeitsort oder dem Wohnort örtlich zuständige Lehrlingsstelle ausnahmsweise einen Prüfungswerber auch ohne Nachweis der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und Abs. 3 lit. a und b zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen,
a) wenn dieser das 18. Lebensjahr vollendet hat und glaubhaft macht, dass er auf eine andere Weise die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, beispielsweise durch eine entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen erworben hat;
b) wenn dieser die Zurücklegung von mindestens der Hälfte der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit, allenfalls unter Berücksichtigung eines Lehrzeitersatzes, nachweist und für ihn keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag für die auf die im Lehrberuf festgesetzte Dauer der Lehrzeit fehlende Zeit abzuschließen.
Der von der Lehrlingsstelle festzusetzende Prüfungstermin darf nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der Prüfungswerber unter der Annahme eines mit 1. Juli des Jahres, in dem er die Schulpflicht beendet hat, begonnenen Lehrverhältnisses frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen.
(6) Personen, die die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse oder einen Teil davon im Wege von Maßnahmen zu ihrer Rehabilitation erworben haben, sind ohne Rücksicht auf das im Abs. 5
lit. a verlangte Mindestalter bei Vorliegen der in dieser Bestimmung sonst geforderten Voraussetzung zur Lehrabschlussprüfung zuzulassen.
Für Anträge auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gem. § 23 (5) BAG wird eine Gebühr von € 30,– verrechnet.
Allgemeines und spezielles Bildungskonto für das Jahr 2011 vom Land Oberösterreich
Ausstellung eines Zeugnis-Duplikates der Lehrabschlussprüfung
Bearbeitungsgebühr: € 20,– für jedes Stück
(plus Nachnahme-, Einschreibe- und Porto-Gebühren)
Muster Lehrzeugnis
Gleichhaltung und Anerkennung ausländischer Prüfungszeugnisse (vom BmWA)
mit Antrag zum downloaden als pdf- Dokument
Bereich Meister-, Befähigungs-,
Ausbilder- und Unternehmerprüfung
Anmeldung zur Meisterprüfung / Befähigungsprüfung
Anmeldung zur Ausbilderprüfung / Unternehmerprüfung
Antrag auf Ausstellung eines MP/BP Gesamt-Zeugnisses
Meisterprüfungsaktion - Rückerstattung eines Drittels der Gebühren für Meisterprüfungen
Ausstellung eines Zeugnisduplikates
Bearbeitungsgebühr: € 20,– für jedes Stück
(plus Nachnahme-, Einschreibe- und Porto-Gebühren)
- Meisterprüfungszeugnis
- Befähigungsprüfungszeugnis
- Ausbilderprüfungszeugnis
- Unternehmerprüfungszeugnis
- Modulschein 1 - 5
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