Prüfungsservice Oberösterreich
Bei allen Handwerken und einem Großteil der gebundenen Gewerbe wird der volle Befähigungsnachweis nur dann erbracht, wenn neben den Modulen der Meister- bzw. Befähigungsprüfung auch die Module der Ausbilderprüfung und Unternehmerprüfung abgelegt oder eine diese Prüfungsteile ersetzende Ausbildung nachgewiesen wurde.
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung bzw. der Unternehmerprüfungsordnung ersetzen die in der Beilage angeführten Bildungswege bzw. Bildungsabschlüsse das Modul der Unternehmerprüfung.
Notwendige Nachweise für die Zulassung zu den Modulen der Meister- bzw. Befähigungsprüfung, Ausbilder- bzw. Unternehmerprüfung
In der Anmeldung hat der Prüfungskandidat zu erklären, zu welchem Prüfungsteil oder zu welcher Prüfung er antreten will. Der Anmeldung sind Belege anzuschließen, die dem Nachweis folgender Daten dienen:
● Familienname und Vorname
● Geburtsdatum
● akademischer Grad und Titel
● Sozialversicherungsnummer
Der Anmeldung sind weiters anzuschließen:
● Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Ausbilderprüfung
● Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Unternehmerprüfung
● Nachweise über die Ablegung einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung
● Nachweise über den Ersatz von Prüfungsteilen
Allgemeines Antragsformular für die Module der
Meister-, Befähigungsprüfungen, Ausbilder- und Unternehmerprüfung
Die organisatorischen Rahmenbedingungen, wie Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsablauf, Gebühren, Modul- und Gesamtzeugnisformulare usw. sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung geregelt.
Prüfungen auf dem Weg zur Selbstständigkeit
Information zur
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Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen National und international
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Antrag auf Ausstellung eines Duplikates (Gebühr für jedes Duplikat: € 20,-)
● Meisterprüfungszeugnis
● Befähigungsprüfungszeugnis
● Unternehmerprüfungszeugnis
● Ausbilderprüfungszeugnis
● Modulschein 1 - 5
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