Anträge und Information zur Meister-, Befähigungs-, Ausbilder- und Unternehmerprüfung in Oberösterreich

22.02.2013
Ing. Georg Grossegger

Prüfungsservice Oberösterreich

   

Bei allen Handwerken und einem Großteil der gebundenen Gewerbe wird der volle Befähigungsnachweis nur dann erbracht, wenn neben den Modulen der Meister- bzw. Befähigungsprüfung auch die Module der Ausbilderprüfung und Unternehmerprüfung abgelegt oder eine diese Prüfungsteile ersetzende Ausbildung nachgewiesen wurde.
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung bzw. der Unternehmerprüfungsordnung ersetzen die in der Beilage angeführten Bildungswege bzw. Bildungsabschlüsse das Modul der Unternehmerprüfung.

Notwendige Nachweise für die Zulassung zu den Modulen der Meister- bzw. Befähigungsprüfung, Ausbilder- bzw. Unternehmerprüfung

In der Anmeldung hat der Prüfungskandidat zu erklären, zu welchem Prüfungsteil oder zu welcher Prüfung er antreten will. Der Anmeldung sind Belege anzuschließen, die dem Nachweis folgender Daten dienen:

● Familienname und Vorname
● Geburtsdatum
● akademischer Grad und Titel
● Sozialversicherungsnummer

Der Anmeldung sind weiters anzuschließen:

● Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Ausbilderprüfung
● Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Unternehmerprüfung
● Nachweise über die Ablegung einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung
● Nachweise über den Ersatz von Prüfungsteilen

Allgemeines Antragsformular für die Module der
Meister-, Befähigungsprüfungen, Ausbilder- und Unternehmerprüfung

Die organisatorischen Rahmenbedingungen, wie Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsablauf, Gebühren, Modul- und Gesamtzeugnisformulare usw. sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung geregelt.

 

Prüfungen auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Information zur

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Antrag auf Ausstellung eines Duplikates (Gebühr für jedes Duplikat: € 20,-)

● Meisterprüfungszeugnis
● Befähigungsprüfungszeugnis
● Unternehmerprüfungszeugnis
● Ausbilderprüfungszeugnis
● Modulschein 1 - 5