1. Was ist ein Bescheid?
Ein Bescheid ist ein individueller, hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender Verwaltungsakt.
2. Wann erlässt die Abgabenbehörde einen Bescheid?
Ein Bescheid wird erlassen, wenn Rechte oder Pflichten begründet, abgeändert oder aufgehoben werden oder abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen festgestellt werden oder über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abgesprochen wird.
3. Welche wesentlichen Merkmale muss ein Bescheid enthalten?
Bescheide müssen als Bescheid bezeichnet sein, das Datum, die Behörde, von der der Bescheid stammt, den Spruch mit Bezeichnung des Bescheidadressaten, eine Begründung, eine Rechtsmittelbelehrung und eine Unterschrift enthalten.
4. Was kann man machen, wenn der Bescheid keine Begründung enthält?
Bei einer fehlenden Begründung kann ein Antrag auf Begründung gestellt werden. Dadurch wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt.
5. Welche Folgen hat ein Bescheid ohne Spruch oder ohne Bescheidadressat?
Erledigungen ohne Spruch oder ohne Nennung des Bescheidadressaten sind keine Bescheide und können keine Wirksamkeit entfalten.
6. Was passiert, wenn der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthält?
Fehlt die Rechtsmittelbelehrung oder die Rechtsmittelfrist oder wird zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt, wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt.
Stand: Februar 2013
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