Qualitätssiegel für die Lehrlingsausbildung

Im Rahmen dieser Qualitäts- und Image-Aktion sollen solche Betriebe ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise um die Qualität der Lehrlingsausbildung bemühen. Die Vorteile einer solchen Auszeichnung liegen auf der Hand: Unternehmen, die sich durch hervorragende Ausbildung profilieren, haben nicht nur die Chance, die besten jungen Leute als Lehrlinge zu bekommen; sie schaffen sich auch ein Qualitätsimage, welches ihnen wichtige Vorteile am Markt bringt.
1. Ziel der Landesauszeichnung für Lehrbetriebe
· Die Auszeichnung ist ein Beitrag zur Qualitätsverbesserung der Lehre.
· Die Auszeichnungsaktion soll bei den ausgezeichneten aber auch bei allen anderen Ausbildungsbetrieben einen Qualitätsimpuls bringen.
· Das Image der Lehrlingsausbildung wird somit gefestigt und verbessert.
· Die Lehre positioniert sich als Qualitätsprodukt.
2. Nutzen der Auszeichnung für das Unternehmen
· Vorteile bei der Lehrlingswerbung
· Führung einer Plakette und eines Emblems
· Spezieller PR-Effekt für das Unternehmen
3. Vorteile der Auszeichnung für Lehrlinge
· Garantie für eine gute Ausbildung und Vorteile für die weitere Berufslaufbahn
· Entscheidungshilfe bei der Wahl der Lehrstelle
· Angebot zusätzlicher Weiterbildungsmöglichkeiten
4. Träger der Auszeichnung
Träger der Auszeichnung ist die Tiroler Landesregierung. Die Beurteilung erfolgt durch eine Jury, welche aus jeweils einem Vertreter der Landesregierung, der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer besteht.
Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol übernimmt die büromäßigen Aufgaben.
5. Verleihung und Dauer der Auszeichnung
· Die Verleihung erfolgt einmal jährlich im Rahmen eines Festaktes.
· Die Auszeichnung wird für die Dauer von 3 Jahren verliehen und kann von der verleihenden Stelle entzogen werden.
· Im Fall der Betriebsnachfolge ist die Auszeichnung neu zu beantragen.
Bewerbung um die VERLEIHUNG des PRÄDIKATES "Ausgezeichneter Tiroler Lehrbetrieb"
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen für die Bewerbung erfüllt sein:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss zumindest ein Lehrling in Ausbildung stehen.
- Mindestens 2 Lehrlinge des Betriebes sind in den letzten sechs Jahren erstmalig zur Lehrabschlussprüfung angetreten.
- Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildes unter Anwendung einer entsprechenden Ausbildungsplanung.
Ablaufplan für die Einreichung:
| Einreichung der Anträge | bis Mitte April |
| Erstüberprüfung der eingelangten Anträge auf Vollständigkeit, Einholen von Zusatzinformationen bei den Betrieben | April/Mai |
| Durchführung der Betriebsbesuche durch die Jurymitglieder | Juni bis September |
| Jurysitzung und Entscheidung über die einzelnen Anträge | bis Ende September |
| Beschlussfassung durch die Tiroler Landesregierung | Oktober/November |
| Festakt mit Überreichung der Urkunden | November/Dezember |
Land verleiht Auszeichnung an 62 Betriebe
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Tirol
Bildungsabteilung
Helmut Wittmer
T 05 90 90 5-7301
E helmut.wittmer@wktirol.at
Wirtschaftskammer Tirol
Bildungsabteilung
Helmut Wittmer
T 05 90 90 5-7301
E helmut.wittmer@wktirol.at
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