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Neue Strafzölle auf US Importe, Veröffentlichung im Amtsblatt
Mit der EG-Verordnung 409 vom 27. April 2007 wurde in Anhang 1 die endgültige, neue Liste jener Waren veröffentlicht, welche ab dem 1. Mai 2007 von 15%igen Zusatzzöllen im Streitfall "Byrd" der EU mit den USA betroffen sein werden. Diese neue Gesamtliste setzt sich aus Waren zusammen, für die bereits seit 1.5.2005 15%ige Zusatzzölle gelten und aus 32 Waren, für die der 15%ige Zusatzzoll erstmals ab 1.5.2007 neu eingeführt wird. Die seit 2007 neu hinzugekommenen Waren finden Sie außerdem gesondert in Artikel 3, Absätze 1 und 2 der EG-Verordnung 409 genannt.
Die EG-Grundverordnung aus dem Jahre 2005 finden Sie hier.
Zur Erinnerung: Die EU hat den gegen die USA angestrengten WTO-Streitfall gewonnen und wurde zur Einhebung von Zusatzzöllen ermächtigt. Das "Byrd-Amendment" der USA wurde als WTO-widrig befunden, da es die Auszahlung von eingehobenen Antidumping-Zöllen an die betroffenen Branchen und Firmen in den USA vorsieht. Die EU-Zusatzzölle müssen jährlich über die oben genannte Warenliste an die jeweiligen Antidumping-Auszahlungen in den USA angepasst werden. Die USA sagten die Änderung ihrer Gesetzgebung gemäß der Empfehlung des WTO-panels nach Ablauf einer Übergangsfrist zu.
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