Verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Bundesländer zur Luftreinhaltung (IG-L): Langesgesetzblätter, Erläuterungen und weiterführende Informationen

 

Hinweis:

Die Verkehrsbeschränkungen (Fahrverbote, Tempolimits) gelten nur in örtlich festgelegten Sanierungsgebieten (Straßenabschnitten, Gemeinden oder Bezirken), die die Bundesländerverordnungen ausweisen.

 

ÖSTERREICH GESAMT
 

Immissionsschutzgesetz Luft 1997 (IG-L) inkl. Novelle BGBl Nr. I 77/2010

Immissionsschutzgesetz Luft, Auswirkung auf den Verkehr

Übersicht der Bundesländer-Verkehrsbeschränkungen gem IG-L

 

 
 

 

WIEN - NIEDERÖSTERREICH - BURGENLAND

Wien: Geschwindkeitskeitsbeschränkung und Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge (47/2005 idF 15/2006)

Niederösterreich: Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge (8103/1-1)  

Burgenland: Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge idF 38/2007   - (31/2006)
 

weitere Informationen

KÄRNTEN


Geschwindigkeitsbeschränkung und Fahrverbot (4/2006 idF 64/2009)  

 
OBERÖSTERREICH
 
 
SALZBURG


Geschwindigkeitsbeschränkung (89/2008) (VBA Tempolimit 100 km/h)
 
 
STEIERMARK
 
 Frühere bzw. aufgehobene Fahrverbote:
 
 
 
TIROL
 

Fahrverbote in Tirol auf A12 Inntalautobahn (Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot, Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge)
 
 
 
VORARLBERG