Verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Bundesländer zur Luftreinhaltung (IG-L): Langesgesetzblätter, Erläuterungen und weiterführende Informationen
Hinweis:
Die Verkehrsbeschränkungen (Fahrverbote, Tempolimits) gelten nur in örtlich festgelegten Sanierungsgebieten (Straßenabschnitten, Gemeinden oder Bezirken), die die Bundesländerverordnungen ausweisen.
ÖSTERREICH GESAMT
Immissionsschutzgesetz Luft 1997 (IG-L) inkl. Novelle BGBl Nr. I 77/2010
Immissionsschutzgesetz Luft, Auswirkung auf den Verkehr
Übersicht der Bundesländer-Verkehrsbeschränkungen gem IG-L
Wien: Geschwindkeitskeitsbeschränkung und Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge (47/2005 idF 15/2006)
Niederösterreich: Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge (8103/1-1)
Burgenland: Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge idF 38/2007 - (31/2006)
Geschwindigkeitsbeschränkung und Fahrverbot (4/2006 idF 64/2009)
Geschwindigkeitsbeschränkung (101/2008) (VBA Tempolimit 100 km/h)
Aufhebung - Fahrverbote - Geschwindigkeitsbeschränkungen - Erläuterungen
Geschwindkeitskeitsbeschränkung (118/2008) (VBA Tempolimit 100 km/h)
Fahrverbote in Tirol auf A12 Inntalautobahn (Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot, Fahrverbot für schadstoffreiche Fahrzeuge)
Geschwindigkeitsbeschränkung (VBA Tempolimit 100 km/h)
Überblick und Detailinfos zu Maßnahmen in Tirol
Informationen zum Thema
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