Kollektivvertrag für das Jahr 2012
|
Kollektivvertrag |
|
|
Kollektivverträge sind vor allem arbeits- und sozialrechtliche Mindestabsicherungen für die unselbständig beschäftigten Mitarbeiter von Unternehmen. Darüber hinaus können in Kollektivverträgen arbeits- und sozialrechtliche Regelungen aufgenommen werden, die über die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung hinausgehen und die Mitarbeiter u.U. besser stellen. Für die Berufsgruppen Unternehmensberater, Gewerbliche Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner und Selbständige Buchhalter (ab 01. 04. 2008) gilt der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Mit 1.1.2012 tritt der neue Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting in Kraft. |
|
|
|
|
|
Kollektivvertrag 2008Gehaltstabelle 2008Protokoll 2008 |
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung:

