Richtig gut leben: Natur mit Augenmaß schützen – soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse zulassen. Position der Wirtschaftskammer Österreich zu Natura 2000.
Natura 2000 und Wirtschaft
Gemeinsames Ziel von FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ist es, ein dauerhaftes Netzwerk von Schutzgebieten im europäischen Maßstab (Natura 2000) zu etablieren, um bedrohte Arten wildlebender Tiere oder Pflanzen zu erhalten. Zu diesem Zweck werden die natürlichen Lebensräume als besondere Schutzgebiete ausgewiesen, um ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen.
Die WKÖ unterstützt das Ziel der Naturschutzrichtlinien, muss aber feststellen, dass wichtige Projekte der Infrastruktur und zur Entwicklung von Gewerbestandorten erheblich verzögert und verteuert oder sogar verhindert werden.
Forderungen der Wirtschaft
- Die Ausweisung von Schutzgebieten muss auch den wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen an den Raum gerecht werden. Die vollständige Ausblendung wirtschaftlicher und sozialer Aspekte bei der Ausweisung von Schutzgebieten wird den Anforderungen der Gesellschaft an den Raum nicht gerecht.
- Um den Wirtschaftsstandort Österreich nach wie vor attraktiv zu erhalten, treten wir für vereinfachte und zusammengelegte Verfahren bei der Ausweitung und der Neuansiedlung von Betrieben ein.
- Um den Wirtschaftsstandort Österreich nach wie vor attraktiv zu erhalten, treten wir für vereinfachte und zusammengelegte Verfahren bei der Ausweitung und der Neuansiedlung von Betrieben ein.
- Die organisatorische Durchführung der Naturschutzrichtlinien soll vollständig den Mitgliedstaaten obliegen.
- Der Schutz bestimmter Arten außerhalb repräsentativer Lebensräume muss beseitigt werden. Der gebietsunabhängige Schutz nach der FFH-Richtlinie stellt eine unverhältnismäßige Behinderung von Infrastrukturprojekten und Gewerbeflächenausweisungen dar
- Gleichbehandlung aller von Natura 2000 Betroffenen bei EU Förderungen.
- Auch Betriebe müssen einen Anspruch auf Natura 2000 Fördermittel haben, daher: Gleichstellung zwischen Bauern und Wirtschaftstreibenden bei Natura 2000 Förderprojekten.
- Es darf keine Rolle spielen, ob sich Betroffene im oder knapp außerhalb eines Natura 2000 Gebietes befinden, ihre Verantwortung ist die gleiche, daher: Natura 2000 Fördermittel auch für Betroffene außerhalb eines Natura 2000 Gebietes.
- Verfassungskonforme Entschädigungsregelungen.
Die Entschädigungsregelungen haben den Vorgaben der österreichischen Verfassung im Hinblick auf Eigentumsschutz und Gleichheit zu entsprechen. Entschädigungsregelungen, die diesen Forderungen noch nicht entsprechen sind ehest möglich anzupassen.
- Ausreichende Geldmittel für dauerhafte Natura 2000 Umsetzung.
Bund und Länder haben Sorge zu tragen, dass die für die Natura 2000 Umsetzung erforderlichen Geldmittel ausreichend und dauerhaft zur Verfügung stehen.
- Einfache Abwicklung
Die als notwendig erkannten Förderungen und Entschädigungen sind auf einfache und unbürokratische Weise, z.B. in Form des Vertragsnaturschutzes, sicherzustellen.
- Zusammenführung und Modernisierung der Vogelschutz-Richtlinie und der Habitat-Richtlinie. Dabei wird die verbindliche Festschreibung der Einbindung der betroffenen Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten in alle Stufen des Verfahrens zur Realisierung des Natura-2000-Netzes sowie die Verankerung freiwilliger vor hoheitlichen Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) gefordert.
Was bedeutet Natura 2000 für die Unternehmen?
- Verschlechterungsverbot
Für die geschützten Lebensräume und Arten in Natura 2000-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot – alles was einen negativen Einfluss haben könnte, wird nicht zugelassen. Ist eine Verschlechterung eingetreten, ist der Verursacher zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen.
- Für bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz.
Sollte aber in einem späteren Monitoring eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Gebietes festgestellt werden wird nach den Ursachen gesucht, die zu beseitigen sind. Rechtmäßig bestehende Nutzungen können dabei in der Regel fortgeführt werden.
- Verträglichkeitsprüfung
Pläne und Projekte innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten sind auf ihre Verträglichkeit mit den für die Gebiete festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen. Vorhaben, die absehbar negative Auswirkungen auf die zu schützenden Arten oder Lebensräume haben, sind nicht zuzulassen.
Ob und wie diese Verträglichkeitsprüfungen vereinfacht und zusammengelegt werden können liegt in den Händen der Landesregierungen.
- Managementpläne zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes
Die Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensraumtypen und Arten der Richtlinie können z.B. über Managementpläne festgelegt werden und müssen die ökologischen Ansprüche der Lebensraumtypen und Arten berücksichtigen.
Mit der Unterzeichnung des Natura 2000-Kooperationsübereinkommens zwischen der Naturschutzorganisation WWF und der Wirtschaftskammer Österreich gelang es ein 5-Schritte Programm für eine erfolgreiche Umsetzung von Natura 2000 festzulegen.
WKÖ und WWF Österreich widmeten sich gemeinsam mit den Experten Ass. Prof. Dr. Verena Madner und Rechtsanwalt Dr. Heinrich Vana der Fragestellung "Rechtliche Einbindung der Naturverträglichkeitsprüfung in das bestehende Prüfregime"
Broschüre: "Natura 2000: Rechtliche Fragen im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Wirtschaft"
Ein von den Rechtsanwälten Christian Schmelz, Katharina Huber und Wolfgang Berger im Jänner 2000 erarbeitetes Gutachten im Auftrag der WKÖ beweist eindeutig, dass den Naturschutzvorgaben der Union in einer Weise entsprochen werden kann, die noch Raum für wirtschaftliche Entwicklung lässt.
Studie...
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