Kredit- & Leasingrecht

Bei der Kreditvermittlung sind seit 11.06.2010 insbesondere die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) zu beachten. Das neue Gesetz stellt den Kernpunkt der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (RL 2008/48/EG) dar. Ziel dieser Richtlinie ist es, EU-weit eine Mindestharmonisierung der geltenden Bestimmungen in Bezug auf Verbraucherkreditverträge zu schaffen. Insbesondere sollten die unterschiedlichen Rechtsvorschriften der Personalkreditvergabe durch ein einheitlich hohes Schutzniveau ersetzt werden.

 

Unter den Anwendungsbereich fallen Verbraucherkreditverträge - das heißt Verträge im Zusammenhang mit Kreditgewährung, die als Kreditgeber ein Unternehmen und als Kreditnehmer ein Verbraucher abschließt.

 

Im Vordergrund des VKrG stehen insbesondere Bestimmungen über

 

·       vorvertragliche Pflichten seitens des Kreditgebers und seine Pflichten bei Vertragsabschluss

 

·       die Rechte des Verbrauchers zum Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung des Vertrages und zur vorzeitigen Rückzahlung sowie

 

·       Pflichten von Kreditvermittlern.

 

Zur Erfüllung der Informationspflichten ist das Formular "Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz" (kurz: Standardformular) zu verwenden.

 

Das VKrG ist seit 11.06.2010 in Kraft. Für manche Bestimmungen sind jedoch Sonderregelungen bis 31.10.2010 vorgesehen. So ist zB das Standardformular erst ab 01.11.2010 zwingend anzuwenden. Diese und nähere Regelungen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zum VKrG.