EDM - Registrierungs- und Meldepflichten für PRTR-Anlagen

06.05.2013

insbesondere für IPPC-Anlagen

Registrierung Betreiber PRTR-Anlagen

 
Inhalt:
 
Betreiber von Tätigkeiten, die im Anhang 1 der EG-PRTR-Verordnung genannte Tätigkeiten ausüben (betrifft vor allem IPPC-Anlagen) und die dabei die angegebenen Schwellenwerte überschreiten, haben sich unter Angabe ihrer Stammdaten im EDM zu registrieren. Änderungen der Stammdaten sind via EDM ebenfalls zu registrieren.
 
Frist / Termin:
 
Registrierung und Änderungen: unverzüglich.
 
Rechtsquelle:
 
 
EDM-Link:
 
 
 
 
 
 

 

 


 

 

Meldung Betreiber PRTR-Anlagen

 
Inhalt:
 
Betreiber von Tätigkeiten, die im Anhang 1 der EG-PRTR-Verordnung genannte Tätigkeiten ausüben und die dabei die angegebenen Schwellenwerte überschreiten, haben jährlich im Wege des EDM eine Emissionserklärung für das vorangegangene Kalenderjahr abzugeben.
 
Frist / Termin:
 
Bis 31. Mai jedes Jahres.
 
Rechtsquelle:
 
 
EDM-Link: