insbesondere für IPPC-Anlagen
Registrierung Betreiber PRTR-Anlagen
Inhalt:
Betreiber von Tätigkeiten, die im Anhang 1 der EG-PRTR-Verordnung genannte Tätigkeiten ausüben (betrifft vor allem IPPC-Anlagen) und die dabei die angegebenen Schwellenwerte überschreiten, haben sich unter Angabe ihrer Stammdaten im EDM zu registrieren. Änderungen der Stammdaten sind via EDM ebenfalls zu registrieren.
Frist / Termin:
Registrierung und Änderungen: unverzüglich.
Rechtsquelle:
EDM-Link:
Meldung Betreiber PRTR-Anlagen
Inhalt:
Betreiber von Tätigkeiten, die im Anhang 1 der EG-PRTR-Verordnung genannte Tätigkeiten ausüben und die dabei die angegebenen Schwellenwerte überschreiten, haben jährlich im Wege des EDM eine Emissionserklärung für das vorangegangene Kalenderjahr abzugeben.
Frist / Termin:
Bis 31. Mai jedes Jahres.
Rechtsquelle:
EDM-Link:
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