Gesamtübersicht Förderarten

01.02.2011
Dr. Alfred Freundlinger

Hier finden Sie die Förderarten im Überblick.

   

Für mehr Informationen klicken Sie auf den jeweiligen Link. Förderkriterien und Förderhöhen werden in der Förderrichtlinie geregelt.


Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)

Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro 250 gefördert werden.


Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit.

Achtung: Diese Förderart ist bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

Informationen zu den Ausbildungsdokumentationen und den Praxistestordnungen finden sie hier.


Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Die Förderhöhe beträgt Euro 200 pro LAP mit gutem Erfolg und Euro 250 pro LAP mit Auszeichnung.


Basisförderung

Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen, statt der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie von Euro 1.000.Für alle Lehrlinge, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben, bleibt es bei der Lehrlingsausbildungsprämie.


Förderung neuer Lehrstellen

Gefördert werden:

  • Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung
  • Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings
  • Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings

Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen

Ein bestimmter Anteil des Gesamtbudgets soll für die Förderung von Projekten reserviert werden, die den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen zum Ziel haben.


Integrative Berufsausbildung - Teilqualifizierungen

Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse nach §8b (2) BAG in den Förderarten:

  • Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
  • Basisförderung
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
  • Weiterbildung der AusbilderInnen

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Nachhilfekurse und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse oder Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000 pro Lehrling bzw. 100 Prozent der Kosten für die Lehrlingsentschädigung bei Dienstfreistellungen.


Weiterbildung der Ausbilder

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000 pro Jahr.


Unser Tipp:

Weitere Fördermöglichkeiten für Lehrstellen finden sie auch beim AMS. Es gibt nach wie vor Lehrstellenförderungen, um bestimmte benachteiligte Personengruppen ein Lehrverhältnis zu ermöglichen (Mädchen in Männerberufen, Jugendliche mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt, integrative Berufsausbildung, Erwachsene).

Informationen über weitere Bildungsförderungen finden Sie in der Datenbank Bildungsförderungen des IBW - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft. Betriebliche Förderungen aller Art sind in der Förderdatenbank auf WKO.at dargestellt.

Weitere Informationen zum Dokument

Dieses Dokument wurde erstellt von Lehre.Fördern (Wirtschaftskammer Österreich).

Rückfragen an: Dr. Alfred Freundlinger

Das meint das Team von Spediteure, Fachverband zu diesem Inhalt:

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