Verpflichtungen für an Deponien anzuliefernde Betriebe
Die Deponieverordnung 2008 wurde im BGBl. II Nr. 39/2008 verlautbart. Damit werden Bestimmungen der Deponierichtlinie (1999/31/EG) und der Ratsentscheidung zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien (2003/33/EG) im nationalen Recht verankert.
Die Deponieverordnung 2008 ist mit 1. März 2008 in Kraft getreten, wobei durch gestaffelte Übergangsbestimmungen bestimmte Vorgaben für bestehende Deponien erst bis längstens 1. Jänner 2012 anzuwenden sind.
Diese Publikation richtet sich an den Abfall(erst)erzeuger. Er ist einer der genannten Verpflichteten der Deponieverordnung 2008. Die Bestimmungen treffen jene Abfall(erst)erzeuger, die direkt zur Deponie anliefern.
Details | |
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| Art der Publikation | Merkblatt |
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