Die Marke als Unternehmenskennzeichen stellt ein wichtiges Marketingsinstrument dar.
Begriff
Unter Marken werden die besonderen Zeichen verstanden, die dazu dienen, bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Marke kann bloß aus Zahlen, Buchstaben oder Wörtern bestehen (Wortmarke), in einer graphischen Ausgestaltung oder einer besonderen Schriftform (Wort-Bild-Marke), als körperliche (dreidimensionale) Marke oder auch als Klangmarke bestehen.
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf die nationale österreichische Marke. Daneben gibt es die Möglichkeit der Anmeldung einer internationalen oder einer EU-Gemeinschaftsmarke. Die nationale Marke bietet Schutz für das Staatsgebiet der Republik Österreich.
Markenschutz
Vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte gewährt eine eingetragene Marke ihrem Inhaber ein Ausschließungsrecht gegenüber Dritten, das z.B. durch Unterlassungsklage bei Gericht oder mittels Löschungsantrags vor der Nichtigkeitsabteilung des österreichischen Patentamtes durchsetzbar ist. Der Markeninhaber kann einem Dritten verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichten Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird. Bei identen Zeichen und gleichen Waren bzw. Dienstleistungen wird die Verwechslungsgefahr von vornherein angenommen.
Was kann nicht als Marke angemeldet werden?
Zeichen, die
- grafisch nicht darstellbar sind
- keine Unterscheidungskraft besitzen
- beschreibend als Beschaffenheitsangabe für eine Ware oder Dienstleistung dienen können
- im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung üblich sind
- aus der Form bestehen, die durch die Art der Ware bzw. deren Herstellung bedingt ist
- täuschungsfähig über die Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Ware oder Dienstleistung sind.
Markenanmeldung
Marken sind zur Eintragung in das Markenregister schriftlich beim Österreichischen Patentamt anzumelden. Dabei sind nach einer vorgegebenen Klasseneinteilung jene Waren und/oder Dienstleistungen anzugeben, für die die Marke bestimmt ist. Die dafür erforderlichen Unterlagen und Anmeldeformulare können beim Patentamt unter http://www.patentamt.at/Markenschutz/Schutzrechte/Marke_national/ bezogen werden.
| Achtung: Für das Anmeldeverfahren ist weder die Beiziehung eines Rechtsanwaltes noch eines Patentanwaltes erforderlich! |
Jedes als Marke angemeldete Zeichen wird dann einer Prüfung auf Gesetzmäßigkeit, Ähnlichkeit und das Vorliegen von Schutzausschließungsgründen unterzogen. Aufgrund der Ähnlichkeitsprüfung erhält der Anmelder eine Benachrichtigung, wenn mit dem angemeldeten Zeichen bereits verwechslungsfähig ähnliche ältere Marken, die für die selbe Dienstleistungs- oder Warenklasse registriert worden sind, gefunden wurden. Das Vorhandensein älterer Marken wirkt zwar nicht als Registrierungshindernis. Jedoch kann der Inhaber einer älteren Marke nach den Bestimmungen des Markenschutzgesetzes mittels eines Löschungsantrages oder auch mittels Unterlassungsklage gegen den Anmelder einer gleichen oder ähnlichen jüngeren Marke vorgehen.
| Achtung: Eine Änderung der angemeldeten Marke ist im Zuge des Anmeldeverfahrens nicht möglich. Allerdings kann eine neue Anmeldung eingereicht werden. |
Das Anmeldeverfahren endet mit der Eintragung der Marke in den „Österreichischen Markenanzeiger“, der ebenfalls vom Österreichischen Patentamt herausgegeben wird.
Schutzdauer:
Der Schutz der angemeldeten Marke erstreckt sich damit auf das Gebiet der Republik Österreich und dauert grundsätzlich 10 Jahre. Dieser Schutz kann aber durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr immer wieder - unbegrenzt oft - um 10 Jahre verlängert werden.
Kontakt:
Österreichisches Patentamt
Dresdnerstraße 87, 1200 Wien
Tel.: 01/ 53 424, Fax: 01 / 53 424-535
http://www.patentamt.at/
email: info@patentamt.at
Stand: März 2013
Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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