Höhe/ Berechnung - Zahlungsmodalitäten - Übertritt in die Abfertigung neu
Die Abfertigung Alt gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2003 eingetreten sind.
Höhe der Abfertigung Alt
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nach 3 Dienstjahren
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2 Monatsentgelte
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nach 5 Dienstjahren
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3 Monatsentgelte
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nach 10 Dienstjahren
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4 Monatsentgelte
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nach 15 Dienstjahren
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6 Monatsentgelte
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nach 20 Dienstjahren
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9 Monatsentgelte
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nach 25 Dienstjahren
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12 Monatsentgelte
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Vorsicht!
Teilzeitbeschäftigte (und daher auch geringfügig beschäftigte) Arbeitnehmer erwerben unter den gleichen Voraussetzungen wie vollbeschäftigte Arbeitnehmer einen Abfertigungsanspruch. Geringfügige Beschäftigungszeiten während einer Elternkarenz bleiben aber außer Betracht.
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Beispiel:
Der Rahmenkollektivvertrag im Handwerk und Gewerbe sieht vor, dass die erste Karenz im Dienstverhältnis für die Abfertigung Alt bis zum Höchstausmaß von 22 Monaten angerechnet wird.
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Beispiele:
3 Jahre Lehrzeit , anschließend 2 Jahre Arbeitsverhältnis ► kein Abfertigungsanspruch
3 Jahre Lehrzeit, anschließend 3,5 Jahre Arbeitsverhältnis ► Abfertigungsanspruch von 2 Monatsentgelten aus dem Arbeitsverhältnis, Lehrverhältnis zählt nicht mit.
3 Jahre Lehrzeit, anschließend 4 Jahre Arbeitsverhältnis ► Abfertigungsanspruch von 3 Monatsentgelten aus Arbeitsverhältnis und Lehrverhältnis
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| Vorsicht!
Liegt zwischen zwei getrennten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber lediglich eine kurze Unterbrechung (z.B. 14 Tage), sind trotzdem sämtliche Beschäftigungszeiten beider Arbeitsverhältnisse für die Abfertigung zusammenzurechnen! Das gleiche gilt bei besonderen kollektivvertraglichen Zusammenrechnungsregeln.
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Berechnungsgrundlage
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Vorsicht!
Echte (sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie) Aufwandersätze, wie Diäten, Nächtigungskosten, Kilometergelder oder Essensmarken, sind nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage!
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Zahlungsmodalitäten
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Beispiel (bei 5 Monatsentgelten Abfertigung)
Ende des Arbeitsverhältnisses: 31.12.2012
Fälligkeit von drei Monatsentgelten: 31.12.2012
Fälligkeit des 4. Monatsentgeltes: 1.4.2013
Fälligkeit des 5. Monatsentgeltes: 1.5.2013
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Übertritt in die Abfertigung Neu
Unternehmen = Teilübertritt).
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Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907-2330,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-397,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-1122,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
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