Ausgleichstaxe - Bauarbeiter - Lohnpfändung/ unpfändbare Freibeträge

Behinderteneinstellungsgesetz

Ausgleichstaxe 

€ 198,00 monatlich

Bauarbeiter

Zuschlag/Urlaub

KV-Lohn + 25 % x 11,85 bei 40-Stunden-Woche
  x 11,55 bei 39-Stunden-Woche
  x 11,41 unter 39-Stunden-Woche

Zuschlag/Abfertigung 

KV-Lohn + 20 % x 1,15   

Lohnpfändung/Unpfändbare Freibeträge

Allgemeiner Grundbetrag

Monatlich 

€ 653,00

Wöchentlich 

€ 152,00

Täglich 

€ 21,00

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag

Monatlich 

€ 762,00

Wöchentlich 

€ 177,00

Täglich 

€ 25,00

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen hat

Unterhaltsgrundbetrag 

 

pro Person

insgesamt höchstens

monatlich 

€ 130,00 

€ 640,00

wöchentlich 

€ 30,00 

€ 150,00

täglich 

€ 4,00 

€ 20,00

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen pro Person, welcher der Dienstnehmer gesetzlichen Unterhalt gewährt
  • Unterhaltssteigerungsbetrag pro Person 10%, höchstens jedoch 50% 

Unpfändbarer Betrag bei Zusammenrechnung mit Sachleistungen 

monatlich

 € 326,50

Vorsicht!

Bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen hat dem Verpflichteten 75% des unpfändbaren Freibetrages nach § 291a EO zu verbleiben.

 
Stand: Februar 2004
 

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Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907-2330,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-397,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-1122,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

 

 

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