Arbeitsvertrag - Mindestlohn - Arbeitszeit - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Im Folgenden werden die Grundregeln dargestellt, die bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Slowenien zu beachten sind.
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Vorsicht! Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Außenwirtschaftsorganisation in der Wirtschaftskammer Österreich (E-Mail: aussenwirtschaft.eu2@wko.at). |
Arbeitsvertrag
Der Entwurf des Arbeitsvertrages muss dem Arbeitnehmer 3 Tage vor Abschluss vorgelegt werden. Der Arbeitsvertrag selbst bedarf der schriftlichen Form. Die Schriftform ist allerdings keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Arbeitsverhältnisses.
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist kollektivvertraglich festgelegt. Lohnerhöhungen resultieren aus periodisch ausgehandelten Vereinbarungen der Sozialpartner.
Probezeit und Befristung
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit für maximal 6 Monate vereinbart werden. Eine Mindestdauer der Probezeit ist gesetzlich nicht festgelegt.
Der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist längstens für die Dauer von 2 Jahren zulässig. Eine Befristung kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen erfolgen.
Arbeitszeit
Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Darin inkludiert ist eine 30-minütige Mittagspause. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die höchstzulässige Wochenarbeitszeit beträgt inklusive Überstunden 56 Stunden.
Überstunden sind mit 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat und 170 Stunden im Jahr eingeschränkt. Ein Arbeitstag darf maximal 10 Stunden dauern. Die Berechnung dieser Grenzen kann anhand eines Durchrechnungszeitraums erfolgen, der vom Gesetz oder Kollektivvertrag festgelegt wird, sechs Monate jedoch nicht überschreiten darf (z.B. in der Baubranche).
Die tägliche Ruhezeit beträgt 12 Stunden, die Wochen(end)ruhe beträgt 24 Stunden.
Zuschläge
Zuschläge gebühren für besondere Arbeitsbedingungen durch außergewöhnliche Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit, Überstunden, Arbeit an Sonntagen und Feiertagen). Die Höhe der einzelnen Zulagen ist abhängig vom jeweils gültigen Kollektivvertrag.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch beträgt pro Kalenderjahr 4 Wochen.
Einzelne Kollektivverträge sehen ein höheres Urlaubsausmaß entsprechend der Beschäftigungsdauer oder unter Rücksichtnahme auf andere Kriterien, wie Anzahl der Kinder, sozialer Status oder Gesundheit, vor.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Das Arbeitsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen beendet werden. Dabei ist die Schriftform zwingend vorgesehen.
Der Arbeitgeber kann bei Vereinbarung einer Probezeit nur mit Ende der Probezeit kündigen, der Arbeitnehmer kann während der Probezeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen kündigen.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Kündigungsgründe kündigen – ausgenommen mit Ablauf der Probezeit. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Nennung eines speziellen Kündigungsgrundes aufkündigen.
Aus besonderem Grund kann das Arbeitsverhältnis auch durch (fristlose) Entlassung seitens des Arbeitgebers bzw. durch vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers beendet werden.
Kündigung und Entlassung bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei Nichteinhaltung der Schriftform ist die Kündigung oder die Entlassung ungültig.
Die Kündigungsfrist beträgt zwischen 30 und 120 Tagen, abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers.
Kündigungsgründe
Die Kündigung eines Arbeitnehmers kann betrieblich-organisatorisch oder durch Umstände in der Person des Arbeitnehmers begründet werden.
Kündigungsgründe sind:
- Restrukturierung des Arbeitsprozesses,
- ökonomische Umstände,
- Dienstunfähigkeit,
- Verletzung der Arbeitspflichten durch den Arbeitnehmer.
Stand: November 2009
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907-2330,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-397,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-1122,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
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