Die beiden Länder sind ab 1. Jänner 2009 in veterinärrechtlicher Hinsicht wie Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu behandeln.
Info des BMF, GZ BMF-010311/0123-IV/8/2008 vom 29.12.2008
Information zur Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320); Abschaffung der grenztierärztlichen Kontrolle gegenüber der Schweiz und Liechtenstein
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