Alles auf einen Blick
Was versteht man unter gesetzlicher Abfertigung?
Unter einer gesetzlichen Abfertigung ist die einmalige Entschädigung durch den Arbeitgeber zu verstehen, die an einen Arbeitnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund
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gesetzlicher Vorschriften,
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Dienstordnungen von Gebietskörperschaften,
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Aufsichtsbehördlich genehmigte (Besoldungs-)Ordnungen der Körperschaften öffentlichen Rechts,
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eines Kollektivvertrages oder
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der Arbeitsordnung des ÖGB
zu leisten ist.
Nur wenn eine Abfertigung gemäß einer dieser Vorschriften gewährt wird, kann der gesamte Betrag begünstigt besteuert werden.
Die 2 Arten der Versteuerung
Eine gesetzliche Abfertigung kann entweder nach der Vervielfachermethode oder mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert werden. Es ist zwingend jene Methode anzuwenden, bei der sich die geringere Lohnsteuer ergibt. Die Vervielfachermethode ist nur bei den unteren Einkommensstufen, bzw. wenn laufend überhaupt keine Lohnsteuer anfällt, günstiger.
Variante 1 : „Vervielfachermethode“
Zunächst ist der Gesamtbetrag der Abfertigung durch den laufenden Bezug zu dividieren; dadurch erhält man den Vervielfacher:
Gesamtbetrag der Abfertigung : laufender Bezug = Vervielfacher
Danach ist die Lohnsteuer des laufenden Bezuges zu ermitteln und mit dem Vervielfacher zu multiplizieren; der sich daraus ergebende Betrag ist die Lohnsteuer der Abfertigung:
Lohnsteuer des laufenden Bezuges x Vervielfacher = Lohnsteuer der Abfertigung
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Beispiel:
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Variante 2: „Fester Steuersatz“
Bei dieser Berechnung der Lohnsteuer ist die gesamte Abfertigung mit dem Steuersatz von 6% zu multiplizieren:
Gesamtbetrag der Abfertigung x 6% = Lohnsteuer der Abfertigung
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Beispiel: Da in diesem Beispiel die Vervielfachermethode günstiger ist (vergleiche Beispiel mit dem festen Steuersatz), ist zwingend diese Variante vorgeschrieben. |
Lohnnebenkosten und lohnabhängige Abgaben
Gesetzliche Abfertigungen sind befreit von
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Sozialversicherung
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Dienstgeberbeitrag (DB)
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Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
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Kommunalsteuer
Stand: Jänner 2013
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Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 0590 909,
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