Abfallbehandlungsanlagen - Übersicht

03.05.2013

Wann ist eine Anlage eine Abfallbehandlungsanlage?

Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 enthält umfangreiche Regelungen über die Genehmigung und für den Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Abfällen, wobei zwischen ortsfesten und mobilen Behandlungsanlagen unterschieden wird.

Unter "Abfallbehandlung" gemäß § 2 Abs. 5 AWG 2002 werden "die im Anhang 2 genannten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren" verstanden. Jede Anlage, in der eine der folgenden Tätigkeiten in Zusammenhang mit Abfällen ausgeübt wird, unterliegt daher den Bestimmungen des Abfallanlagenrechts.

Verwertungsverfahren sind:

  • Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung (R1)

  • Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln (R2)

  • Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren) (R3)

  • Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (R4)

  • Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen (R5)

  • Regenerierung von Säuren und Basen (R6)

  • Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen (R7)

  • Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen (R8)

  • Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl (R9)

  • Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung (R10)

  • Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden (R11)

  • Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen (R12)

  • Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zur Sammlung - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) (R13) 

Beseitigungsverfahren sind:

  • Ablagerungen in oder auf dem Boden (zB Deponien) (D1)
  • Behandlung im Boden (zB biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich) (D2)
  • Verpressung (zB Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume) (D3)
  • Oberflächenaufbringung (zB Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teichen oder Lagunen) (D4)
  • Speziell angelegte Deponien (zB Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden) (D5)
  • Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen (D6)
  • Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden (D7)
  • Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (D8)
  • Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (zB Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren) (D9)
  • Verbrennung an Land (D10)
  • Verbrennung auf See (D11)
  • Dauerlagerung (zB Lagerung von Behältern in einem Bergwerk) (D12)
  • Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren (D13)
  • Neuverpacken vor Anwendung eines der in D1 bis D13 aufgeführten Verfahren (D14)
  • Lagerung bis zur Anwendung eines der in D1 bis D14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zur Sammlung - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) (D15)

Meldepflicht bei Wechsel des Inhabers einer genehmigten Abfallbehandlungsanlage:

Durch den Inhaberwechsel wird die Wirksamkeit einer Genehmigung nicht berührt (dingliche Wirkung des Genehmigungsbescheides). Der neue Inhaber ist jedoch verpflichtet, den Wechsel der Behörde zu melden, wobei die Meldung vom vormaligen Inhaber gegenzuzeichnen ist (§ 64 Abs. 2 AWG).

 

Weiterführende Informationen:

Bestimmungen für ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen
Bestimmungen für mobile Abfallbehandlungsanlagen

Stand: Mai 2013

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