Unternehmen werden über geltende Vorschriften informiert und erhalten Unterstützung bei der Umsetzung.
Unternehmen müssen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorschriften einhalten, die im Arbeitnehmerschutzgesetz und in einer Reihe von Verordnungen in Bezug auf Lärm, explosive Materialien etc. definiert sind.
In durchschnittlich sieben Stunden Beratung erfahren Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen, welche Vorschriften für sie gelten, und erhalten Unterstützung bei der Umsetzung. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten und ist mit maximal 300 Euro pro Beratung gedeckelt.
Diese Beratungsaktion ist ein Förderungsprogramm des WIFI Unternehmerservice, finanziell unterstützt von der AUVA, dem Wirtschaftsförderungsinstitut und den Wirtschaftskammern Österreichs.
Allgemeine Informationen zur Arbeitsplatzevaluierung finden Sie auf www.eval.at.
Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer Österreich.
AnsprechpartnerInnen für ASchG-Beratungen in den Bundesländern:
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