Aufträge der öffentlichen Hand, die 206.000 € für Liefer- und Dienstleistungen bzw. 5.150.000 € für Bauaufträge übersteigen haben publiziert zu werden
Aufträge der öffentlichen Hand aller EU-Staaten, also auch Österreich, die 206.000 € für Liefer- und Dienstleistungen bzw. 5.150.000 € für Bauaufträge übersteigen haben laut Gemeinschaftsrecht neben einer allfälligen nationalen Veröffentlichung auch in der Europäischen Union publiziert zu werden.
Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union publiziert diese Ausschreibungs-Ankündigungen zusammen mit einer Kurzübersetzung in allen Amtssprachen der Union in TED (Tender Electronic Daily - Europäische Ausschreibungsdatenbank).
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