Dieses Dokument soll Ihnen einen Überblick über das Informationsangebot der Wirtschaftskammern zum Thema Gefahrgut geben.
Allgemeine Informationen zum Thema Was Sie riskieren, wenn Sie etwas riskieren finden sie in dieser Informationsbroschüre.
Bevor Sie alle Vorschriften für Gefahrguttransporte beachten müssen, sollten Sie prüfen, ob es Erleichterungen für Ihren Transport gibt.
Ist der Stoff ein gefährliches Gut?
Die Klassifizierung nach der Stoffeinteilung von ADR/RID ist vom Hersteller eines Produktes anzugeben im Abschnitt 14 des EG-Sicherheitdatenblattes!
Handelt es sich um kein Gefahrgut, gelten auch nicht die Gefahrguttransportvorschriften.
Können Freistellungen nach der Art der Beförderungsdurchführung in Anspruch genommen werden?
Informationen zum Thema Freistellungen nach Art der Beförderungsdurchführung finden sie in dieser Informationsbroschüre
Das Thema Freistellung nach der "Handwerkerbefreiung" finden sie in dieser Informationsbroschüre.
Können Freistellungen nach der Art der beförderten gefährlichen Güter in Anspruch genommen werden?
Es gibt diese Informationsbroschüre zu den Vorschriften über Freigestellte Gegenstände und Produkte mit gefährlichen Gütern.
Können Freistellungen gefährlicher Güter in begrenzten Mengen in Anspruch genommen werden?
Über die Vorschriften zur Freistellung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen informiert Sie diese Broschüre.
Können Freistellungen gefährlicher Güter in freigestellten Mengen in Anspruch genommen werden?
Diese Broschüre informiert über Freistellung gefährlicher Güter in freigestellten Mengen.
Können die Erleichterungen der Freistellung bestimmter Mengen je Beförderungseinheit ("Freigrenzen") in Anspruch genommen werden?
Dann sind die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Informationen zum Thema Freigrenzenregelung finden Sie in dieser Broschüre.
Stoffspezifische Checklisten und Muster-Beförderungspapiere für Freigrenzentransporte:
- Benzin
- Heizöl Leicht
- Dieselkraftstoff
- Gemeinsame Beförderung von Benzin, Heizöl Leicht und/oder Dieselkraftstoff
Gefahrguttransport ohne Freistellungen?
Gibt es bei Ihrem Transport von Gefahrgut keine Möglichkeiten für Freistellungen, so gilt es die folgenden Informationen zu berücksichtigen.
- Beförderungspapier
- Gefahrgut-Versandstücke
- Schriftliche Weisungen
- Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten?
- Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
- Tunnelregelungen in Österreich
Stand: Juli 2009
Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1040,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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