Welche Fristen gibt es? Wie lange ist ein Führerschein gültig?
Seit 1997 gibt es ein eigenes Führerscheingesetz. Alte, auf Basis des Kraftfahrgesetzes ausgestellte Führerscheine ("rosa Lappen") behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit bis 2033, dürfen aber weder ergänzt noch verlängert werden. Anstelle einer Ergänzung oder Verlängerung werden solche Führerscheine gegen neue Plastikführerscheine nach dem Führerscheingesetz umgetauscht.
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Klasse C "neu" |
Klasse D "neu" |
Gruppe C"alt" |
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Mindestalter |
* vollendetes 21. Lj. oder |
* vollendetes 21. Lj. und |
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Befristung |
fünf Jahre |
fünf Jahre |
* nach Vollendung des 45. Lj. binnen 3 Jahren ärztliche Untersuchung |
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Befristung ab vollendetem 60. Lebensjahr |
zwei Jahre |
zwei Jahre |
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Wird der Führerschein der
- Gruppe C ("alter Führerschein C") nicht innerhalb der genannten Fristen in eine Lenkberechtigung C ("neuer C-Führerschein") ausgetauscht
- Klasse C ("neuer C-Schein") nicht fristgerecht verlängert,
dürfen nur mehr C1-Fahrzeuge (maximal 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse) gelenkt werden. Da es auch für C1-Führerscheine eine ärztliche Untersuchung alle 10 Jahre (über 60 Jahre alle 5 Jahre) gibt, darf man C-Fahrzeuge (Gesamtmasse über 3,5 t) nicht mehr lenken, wenn man den C-Schein nicht rechtzeitig verlängert!
Verlängerung Führerschein C
Für Personen, die seit dem 1.11.1997 einen C-Führerschein erworben haben:
Diese haben im Führerschein bereits eine fünfjährige Befristung eingetragen. Diese Personen müssen alle 5 Jahre (Alter über 60: alle 2 Jahre) zur ärztlichen Untersuchung. Seit 2001 ist auch der C1- Führerschein auf 10 Jahre (Alter über 60: 5 Jahre) befristet. Wenn diese Personen vor Ablauf der im Führerschein eingetragenen Befristung einen neuen Antrag mit Vorlage eines neuen ärztlichen Gutachtens stellen, wird der Führerschein um 11 Euro von der Behörde verlängert und ausgetauscht.
Wird die Verlängerungsfrist verpasst und der Antrag auf Verlängerung erst nach der Befristung eingebracht, wird der Führerschein neu ausgestellt und es fallen Kosten in Höhe von 45,60 Euro an. Der neue Führerschein trägt dann das Datum des Verlängerungsantrages und nicht mehr des ursprünglichen Ausstellungsdatums. Auch eine Kontrollfahrt könne notwendig sein.
Für Personen, die vor dem 1.11.1997 einen C-Führerschein erworben haben:
Für Personen, die vor dem 1.11.1997 bereits 45 Jahre alt waren, galt laut Führerscheingesetz eine dreijährige Übergangsfrist, die mit 31.10.2000 geendet hat. Sollte diese Frist verpasst worden sein, galt der Führerschein automatisch bis 2005 als eingeschränkt für die Klasse C1 (KFZ bis 7,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht).
Seit 2005 gilt so ein Führerschein nicht mehr für die Klasse C.
Sollten diese Personen nachträglich einen Verlängerungsantrag stellen, ist eine Kontrollfahrt mit einem schweren LKW durchzuführen. Der Führerschein wird dann neu ausgestellt und ist auf fünf Jahre (C1: zehn Jahre) befristet. Er trägt auch das Ausstellungsdatum des Verlängerungsantrages und kostet 45,60 Euro.
Personen, die erst nach dem 1.11.1997 45 Jahre alt werden, haben ab ihrem 45. Geburtstag drei Jahre Zeit, ihren Führerschein gegen einen neuen auszutauschen. Mit einem ärztlichen Gutachten wird (sofern die dreijährige Übergangsfrist noch nicht abgelaufen ist) ein neuer Führerschein (mit eingetragener fünfjähriger Befristung) um 11 Euro vom Verkehrsamt ausgestellt. Für Personen, die über 60 Jahre alt sind, ist eine Befristung von zwei Jahren vorgesehen. Wird der Antrag erst nach dem 48. Geburtstag gestellt, kostet der Führerschein auch 45,60 Euro.
Ärztliches Gutachten für Verlängerungen Klasse C u. D
Für die Verlängerung von Lenkberechtigungen der Klasse C oder D ist durch ein ärztliches Gutachten die gesundheitliche Eignung des Antragstellers nachzuweisen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Entscheidung maximal 18 Monate alt sein.
Das Gutachten kann von einem Arzt erstellt werden, der
- als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin
- in der Ärzteliste eingetragen ist.
Behörden
Jede Führerscheinbehörde in Österreich (zB. Bezirkshauptmannschaften, Wiener Verkehrsamt)
Unterlagen für die Umschreibung
Führerscheinantrag
- Meldezettel
- "alter Führerschein"
- ein neues, reisepassfähiges Lichtbild (45mm x 35 mm)
Kosten
Ärztliches Gutachten:
- bei Ersterteilung einer Lenkberechtigung der Klassen C und D (jeweils auch kombiniert mit E): 39,90 Euro
- für Wiederholungsuntersuchungen 25,40 Euro.
Behörde:
- Führerscheinanträge: gebührenfrei
- ärztliche Gutachten: gebührenfrei
- Führerschein, erstmalige Ausstellung (B): 55,70 Euro, Ausdehnung auf FS C sowie Duplikatführerschein: 45,60 Euro
- Führerscheinverlängerung C und D: 11 Euro
Keine Umtauschpflicht auf Plastikführerschein
Grundsätzlich bleibt ein alter, rosa Führerschein weiterhin gültig. Es besteht erst 2033 eine Umtauschpflicht! Bei Verlust, Fototausch, Verlängerung (C- und D-Schein) wird ein neuer Plastikführerschein ausgestellt.
Stand: Dezember 2012
Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1040,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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