Der schnelle Überblick zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen – mit weiterführenden Links

   

Allgemeines

Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nur dann sinnvoll, wenn diese auch zum Vertragsinhalt werden. Fehlt ein deutlicher Hinweis auf AGB oder kann der Vertragspartner nicht auf zumutbare Weise (z.B. weil die AGB unleserlich klein gedruckt wurden) Einsicht nehmen, werden AGB von vornherein nicht Vertragsinhalt. Es ist ratsam, dem Partner die Geltung der AGB zweifelsfrei bekanntzugeben, ihm diese nach Möglichkeit vor seiner Unterschrift lesen und sich dieses Lesen auch bestätigen zu lassen. Zumindest sollte vor der Unterschrift ein deutlicher Hinweis auf die Geltung von AGB vorhanden sein. Die Übermittlung von AGB auf Rechnungen, Lieferscheinen oder dergleichen ist grundsätzlich wirkungs- und damit sinnlos.

Was Sie bei AGB auf alle Fälle beachten sollten, finden Sie hier.

Hier finden Sie AGB-Praxistipps bei typischen Problemen und Klauseln - exklusiv für Mitglieder
 

Kurzinformation zum Thema AGB

Wann gelten AGB? Wann ist es sinnvoll, AGB zu verwenden. Antworten auf diese und andere Fragen zur Verwendung und den Geltungsbereich von AGB finden Sie unter nachstehendem Link.
>> "Was Sie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beachten sollten"
 

AGB für Internetgeschäfte

Auch für Vertragsabschlüsse im Internet können AGB als Grundlage herangezogen werden. Was Sie bei der Anwendung beachten müssen, finden Sie unter nachstehendem Link.

>> AGB im Internet