Position der WKÖ: Anreize und Maßnahmen, um ältere Menschen in Beschäftigung zu halten und zu bringen

Österreich hat im internationalen Vergleich bei älteren Arbeitnehmern eine zu niedrige Beschäftigungsquote und ein zu niedriges faktisches Pensionsantrittsalter. Entscheidend sind daher – neben Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Gesundheit und Pensionssystem – Anreize und Maßnahmen, um ältere Menschen in Beschäftigung zu halten und zu bringen.

 

Lohnnebenkostensenkung für alle Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr

 

Fortführung von Kombilohn und Eingliederungsbeihilfe für ältere Arbeitnehmer

 

„Maßnahmen zur Hebung der Beschäftigungsquote und der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte

  • Erhöhung der arbeitsmarktpolitischen Arbeitsaufnahmeziele für ältere Arbeitslose.
  • Beratungspaket für Betriebe und deren Beschäftigte in Fragen der Arbeitsorganisation, Weiterbildung bzw. Umschulung; Nutzung z.B. der Aufleb-Stiftung.
  • Arbeitsbewältigungscoaching für Arbeitskräfte und Betriebe, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Arbeitslast reagieren zu können, z.B. nach dem Vorbild der regionalen Pilotprojekte „Fit mit 50plus-Oberpinzgau“ und „SAFE“ aus dem Salzkammergut (beide im Rahmen des AMS-Sonderprogramms für Ältere durchgeführt).

Flexibles Übergangsmodell in den Ruhestand für Arbeitnehmer ab 58 Jahren.
Reduktion der Arbeitszeit um einen gewissen Prozentsatz (um mindestens 25 Prozent bis maximal 50 Prozent) gegenüber der vorherigen Arbeitszeit) bis zum gesetzlichen Regelpensionsantrittsalter. Vereinbarung der Arbeitszeitreduktion mit dem Arbeitgeber mit voller Lohnanpassung. Steuerliche Entlastung zum teilweisen Ausgleich des Lohnentfalls. Rückzahlung der Begünstigung bei vorzeitigem Pensionsantritt.

 

Neben dem Bezug einer Korridorpension soll kein Arbeitslosengeldbezug möglich sein.
Damit soll der Grundsatz wieder hergestellt werden, dass parallel zu einem Pensionsbezug kein Arbeitslosengeldbezug möglich ist. (mit 1.8.2005 wurde im § 22 2. Satz AlVG diese Möglichkeit zur „Abfederung“ der unfreiwilligen Korridorpension eingeführt).

 

Weiterbildungsfreibetrag: Anhebung des Weiterbildungsfreibetrages auf 40 Prozent sowie Anhebung der Weiterbildungsprämie für Betriebe, die keine Einkommensteuer zahlen.

 

Ältere Arbeitslose und Wiedereingliederung:
Ältere Arbeitslose finden oft auf dem Weg der Arbeitskräfteüberlassung wieder in eine dauerhafte Beschäftigung zurück. Deshalb soll das AMS speziell für diese ältere Personengruppe die Zusammenarbeit mit privaten oder gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern weiter forcieren. Derzeit in einzelnen AMS-Landesorganisationen laufende Pilotprojekte zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser im Wege der Arbeitskräfteüberlassung sollen bundesweit durchgeführt werden. Für die Träger sollen Vermittlungsziele gelten. Ein Programm nach dem Vorbild „Der Jugend eine Chance“ soll nun auch für ältere Arbeitslose angeboten werden.

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Dieses Dokument wurde erstellt von Abt. f. Sozialpolitik und Gesundheit (Wirtschaftskammer Österreich).

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