Neue Lebensmittelhygiene - Zulassungsverordnung

24.09.2009

Regelung ist seit 18. Juli 2009 in Kraft

Die Verordnung über die lebensmittelhygienerechtliche Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern (Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung) wurde am 17. Juli 2009 im BGBl. II Nr. 231/2009 kundgemacht. Die Verordnung ist am 18. Juli 2009 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Eintragungs- und Zulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 93/2006 außer Kraft getreten.

Zwei Änderungen vorgenommen
Die Verordnung wurde gegenüber dem Entwurf im Begutachtungsverfahren in zwei Bestimmungen unter Berücksichtigung von Anregungen in der Stellungnahme der WKO geändert. Die Möglichkeit nach Behebung der Mängel nach dem Entzug einer Zulassung die ursprüngliche Zulassungsnummer wieder erteilt zu erhalten wurde der bisherigen Fassung in § 10 Abs. 2 entsprechend in § 7 Abs. 2 übernommen. In § 7 Abs. 7 wurde die Übergangsfrist für Bestände an Material für die Umhüllung, Verpackung und Kennzeichnung mit aufgedruckten alten Nummern, die vor der Bekanntgabe der neuen Zulassungsnummer vorhanden waren, verlängert. Sie können nun bis 31. Dezember 2012 weiter verwendet werden.

Das Bundesgesetzblatt finden Sie auf der linken Seite zum Herunterladen.

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Sparte Gewerbe und Handwerk
Brigitte Weingartmann
T 0316/601-442
E brigitte.weingartmann@wkstmk.at

Downloads

zu diesem Dokument