Regierungskonferenz und Verfassungsvertrag (2003-2005)
Am 4. Oktober 2003 wurde eine Regierungskonferenz einberufen, die den Vertragsentwurf des Konvents überarbeitete. Am 18. Juni 2004 einigten sich die 25 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union unter irischer Präsidentschaft auf einen Verfassungsvertrag. Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten sie in Rom den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser Verfassungsvertrag sollte die Gesamtheit der in den letzten 50 Jahren geschlossenen Verträge, mit Ausnahme des EURATOM-Vertrags, ersetzen.
Um in Kraft treten zu können, musste der Verfassungsvertrag von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften (Ratifizierung durch das Parlament oder Referendum) ratifiziert werden. Nach dem Verfassungstext sollte die Verfassung spätestens am 1. November 2006 in Kraft treten. Der Verfassungsvertrag wurde jedoch im Jahr 2005 bei den Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt.
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