Sicherung der Nachhaltigkeit beim Pensionssystem

30.11.2012

Position der WKÖ: Zukunftsorientierte Altersvorsorge in Österreich

Infolge der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung nachhaltig verändern. Auf 1000 Personen im Erwerbsalter zwischen 15 und unter 65 werden 2050 voraussichtlich 480 ältere und alte Personen entfallen (demographische Altersquote), heute sind es 260. Österreich liegt beim Durchschnittsalter der Pensionsneuzuerkennungen deutlich unter dem OECD-Schnitt. Dieses betrug 2010 in Österreich 58,2 Jahre (Männer 59,1 und Frauen 57,1). Der OECD-Schnitt (Pensions at a Glance 2011) liegt für Männer bei 63,6 Jahren und für Frauen bei 62,4 Jahren.

Die Pensionsharmonisierung 2004 hat die Weichen für eine zukunftsorientierte Altersvorsorge in Österreich gestellt. Durch verschiedene Maßnahmen (Verlängerung der Hacklerregelung, Reduzierung der Abschläge) haben wir aber bereits den 2004 festgelegten Finanzpfad bis 2050 verlassen. Die Pensionskommission hat in ihrem Langfristgutachten 2010 den Handlungsbedarf im Pensionsrecht aufgezeigt und die die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters gefordert.

Die OECD (Pensions at a Glance 2011) kommt zum Ergebnis, dass ein späterer Pensionsantritt nicht die Erwerbschancen von Jüngeren schmälern, vielmehr besteht eine positive Beziehung zwischen den Einstellungszahlen der unterschiedlichen Generationen.

Umsetzung der Sozialpartnervorschläge
Im Rahmen des Bad Ischler Sozialpartnerdialogs 2011 haben sich die Sozialpartner auf Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalter geeinigt. Dazu zählen etwa der Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation, das Prämienmodell für einen späteren Pensionsantritt, die Vereinfachung der Pensionsberechnung und der raschere Übergang ins Pensionskonto. Siehe dazu www.sozialpartner.at.

Prämie bei Nichtinanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension
Da vorzeitige Pensionsarten nicht kurzfristig abgeschafft werden können, soll es Anreize für längeres Arbeiten, konkret für den Verzicht auf einen vorzeitigen Pensionsantritt geben. Für die ersten 12 Monate der Nichtinanspruchnahme wird eine Prämie von € 2.000, für die zweiten 12 Monate von € 3.000, für die dritten zwölf Monate von € 4.000 gewährt. Die Prämie erhält die betroffene Person, die den Pensionsantritt aufschiebt und – bei unselbständig Erwerbstätigen – auch der Arbeitgeber der betroffenen Person.


Nach Ansicht der WKÖ sind darüber hinaus weitere Maßnahmen notwendig, um auch für zukünftige Generationen die Altersvorsorge in Österreich zu sichern:
 
Hacklerregelung:
Die teure Hacklerregelung sollte, wie bis 2010 vorgesehen, rasch auslaufen.
 
Belohnung für längere Erwerbstätigkeit:
Längeres Arbeiten über das Regelpensionsantrittsalter hinaus soll durch Pensionszuschläge belohnt werden.

Raschere Erhöhung des Frauenpensionsalters
In vielen EU-Staaten war das gesetzliche Pensionsalter für Frauen immer schon gleich wie für Männer. In letzter Zeit haben praktisch alle übrigen EU-Staaten eine rasche Angleichung in Gang gesetzt bzw. beschlossen. Aus Sicht der Wirtschaft soll auch in Österreich das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern, wie es etwa auch das WIFO fordert, angeglichen werden. Das niedrigere Pensionsantrittsalter schmälert die Chancen älterer Frauen am Arbeitsmarkt, verringert das Lebenseinkommen in der Aktivzeit und führt zu niedrigeren Pensionen, da den Frauen die besten Jahre verloren gehen.

Nachhaltigkeit:
Steigt die Lebenserwartung, soll automatisch auch das Pensionsantrittsalter erhöht werden.  

Ausdehnung der Pensionsharmonisierung auf Länder und Gemeinden:
Die Pensionsharmonisierung, die auf Bundesebene bereits umgesetzt wurde, soll auch auf die Landes- und Gemeindebediensteten ausgeweitet werden.

Ausdehnung der Möglichkeit einer freiwilligen Aufstockung der Pensionsbeiträge für Unternehmer:
Die Einbeziehung des gesamten Lebenseinkommens für die Pensionsbemessung trifft aufgrund der schwankenden Einkünfte insbesondere die Selbständigen. Daher sollte die bereits bestehende Möglichkeit einer freiwilligen Aufstockung der Pensionsbeiträge für Unternehmer ausgedehnt werden.
 
Mehr Transparenz bei der Pensionsberechnung:
Beseitigung der verwaltungsaufwändigen und intransparenten Parallelrechnung durch ein einfacheres Modell.